13.01.2025 - 5.6 Rede- und Antragsrecht nach § 36 Abs 6 Kommunal...

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Wortprotokoll

 

Herr Scheel betont, dass dem Einreicher nach seinem Kenntnisstand bisher stets ein Rederecht in den Ausschüssen erteilt wurde sofern dieses gewünscht war und das die BV daher nicht notwendig ist. Herr Roggelin merkt an, dass die Hauptsatzung entsprechend geändert werden muss. Er bittet den Einreicher um Korrektur seiner Beschlussvorlage.

 

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Beschluss:

 

 

Die SVV beschließt das Rede- und Antragsrecht nach Kommunalverfassung §36 Abs. 6 MV für den Stadtvertreter Harry Klink im Bauausschuss.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

1

5

0

 

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