25.03.2025 - 5.7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Es liegt ein Ergänzungsantrag der CDU Fraktion vor, welcher von Herrn Fourmont verlesen wird. Dieser lautet:

 

Unter Pkt. 2. Die Planungsziele bestehen im Folgenden:

 

  • Ziel ist es, den Charakter der Galopprennbahn (wenn möglich als Baudenkmal) als älteste Galopprennbahn auf dem europäischen Kontinent zu erhalten.

 

  • Die historische Anlage wieder herzustellen und Traditionsveranstaltungen zu ermöglichen.

 

Herr Rachowe erläutert die BV. Es liegen zwei Bauanträge vor, welche beide abgewiesen wurden (Außenbereich). Der Weiterbetrieb muss durch einen B-Plan geregelt werden. Dies ist auch hinsichtlich der Veranstaltungen erforderlich. Herr Strauß sagt, dies sei grundsätzlich gut, wenn dabei der Bezug zur Rennbahn bestehen bleibt. Die Ziele sollten dabei nicht in Abhängigkeit eines Investors erstellt werden. Der historische Bezug sollte erhalten bleiben (Landschaftsplanerisch und hinsichtlich baulicher Anlagen). Das LSG sei zu berücksichtigen. Bauliche Anlagen sollen sich einfügen. Die Rennbahn ist eine Marke für Bad Doberan und für Touristen interessant. Pferderennen seien jedoch nicht mehr zu erwarten. Es sollte zudem nicht nur die Nutzung durch Reiter berücksichtigt werden, sondern auch die dort durchgeführten Veranstaltungen hinsichtlich der Häufigkeit und unter welchen Bedingungen. Herr Dr. Kleine sagt, die Formulierung „Baudenkmal“ in dem Ergänzungsantrag könnte problematisch sein, da dies zu hohen Hürden bei Maßnahmen führen kann. Die Funktionalität als Galopprennbahn sollte zudem erhalten bleiben. Herr Krüger antwortet, der Denkmalbezug in dem Ergänzungsantrag der CDU Fraktion kann entfallen. Die Rennbahn könnte als wesentliche Anlage in MV benannt werden. Der Begriff „Bernsteinreiter“ sollte aus den Planungszielen entnommen und anonymisiert werden. Das Betriebsprofil ist zu konkret. Frau Schneider ist ebenfalls der der Auffassung, dass Galopprennen nicht mehr einfach zu ermöglichen sind und signalisiert zudem Zustimmung zum dritten Planungsziel. Herr Dr. Kleine ist ebenfalls der Auffassung, dass Rennen vermutlich nicht mehr stattfinden werden. Das Geläuf sollte jedoch weiterhin erhalten und erkennbar bleiben.

 

Zustimmung zur BV und zum Ergänzungsantrag durch die Mitglieder des Ausschusses wird angezeigt unter folgenden Voraussetzungen:

 

  • Entfernung jeglicher Bezüge zu konkreten Veranstaltungen und Unternehmen
  • Entfall der Anlage 1

 

Die BV wird zur Kenntnis genommen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 – Teil 2 für die Pferderennbahn in Bad Doberan. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 – Teil 2 wird wie folgt begrenzt:
  • im Nordosten: durch die Landesstraße L12
  • im Südosten:  durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
  • im Südwesten:  in Richtung Vorder Bollhagen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
  • im Nordwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und durch Flächen des

 Parkplatzes (Grenze des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 42 – Teil 1)

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist als Anlage beigefügt.

 

  1. Die Planungsziele bestehen im Folgenden:
  • planungsrechtliche Vorbereitung der dauerhaften Nutzung der Pferderennbahn für Einrichtungen der Infrastruktur, wie die Bernsteinreiter mit zugehörigen Haupt- und Nebenanlagen,
  • Vorbereitung von Veranstaltungsflächen und zugehöriger baulicher Infrastruktur. 
  • Hierzu gehören maßgeblich Einrichtungen der Gastronomie, Spielplatzflächen, Infrastrukturgebäude und Flächen für Veranstaltungen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf die Zielsetzungen anzupassen. im Parallelverfahren zu ändern.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

o d e r: ... haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1003011&selfaction=print