Beschlussvorlage - BV/519/24-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Rede- und Antragsrecht nach § 36 Abs 6 Kommunalverfassung MV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Einreicher:
- KuSS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.01.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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24.02.2025
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Sachverhalt
Herr Klink wurde als Einzelkandidat in keinen Ausschuss gewählt. Ihm stehen u.a. Minderheitenrechte zu.
In der konstituierenden Sitzung vom 15.07.2024 fand u. a.
- Die Bestellung der Ausschussbesetzung durch das Zuteilungsverfahren der Stadtpräsidentin statt. Herr Klink merkte in der Sitzung und anschließend per Protokollnotiz vom 30.08.2024 an, dass er wegen rechtlicher Bedenken an der Wahl der Ausschussbesetzungen nicht teilnehmen kann. Die Präsidentin erwidert, dass das irrelevant sei, dass es jetzt zur Zuteilung / Benennung der Ausschüsse kommt.
- Im Protokoll vom 15.07. ist durch Aussage des BGM vermerkt, dass die Stadt der neuen Kommunalverfassung bezüglich der Mitarbeit von Stadtvertretern folgen wird.
6.8. 8. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan BV/449/24
Frau Hoffmeister informiert noch einmal über die Änderungen im vorliegenden Austauschexemplar.
Herr Klink merkt an, dass das Rede- und Antragsrecht in den Ausschüssen auch Stadtvertretern zusteht, die keiner Zählgemeinschaft angehören. Herr Klink stellt den Antrag, den entsprechenden Paragrafen in die Änderung der Hauptsatzung aufzunehmen. Herr Arenz sagt, dass die Hauptsatzung zur nächsten Sitzungsrunde grundsätzlich überarbeitet wird und macht den Vorschlag an Herrn Klink, diesen Punkt in dem Zusammenhang abzustimmen und mit einzuarbeiten. Herr Klink zieht den Antrag daraufhin zurück.
Im Hauptausschuss vom 11.09.2024 und in der SVV vom 30.09. wurde eine fristgerecht eingereichte BV zum Rede- und Antragsrecht nicht auf die TO gesetzt (ich war im Urlaub).
Der Eingang meiner BV im Büro der SVV vom 30.08.2024 wurde am 02.09.2024 bestätigt.
Auf der TO der SVV vom 09.12.2024 wurde die fristgemäß eingereichte BV wiederholt nicht aufgenommen. Auch im HA wurde sie nicht auf die TO gesetzt.
