30.08.2022 - 5.7 Bebauungsplan Nr. 48 der Stadt Bad Doberan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Datum:
- Di., 30.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Deborah Schmidt
Wortprotokoll
Herr Rachowe erläutert, dass es sich um einen Aufstellungsbeschluss handelt, und das die Planung durch den Investor durchgeführt würde.
Herr Großmann fragt, wie die Wertschöpfung für die Gemeinde sei und ob die Ausgleichsmaßnahme auf Gemeindegebiet stattfindet. Beide Punkte seien wichtig und finden allgemeine Zustimmung unter den Ausschussmitgliedern. Ein Antrag auf die Ergänzung im städtebaulichen Vertrag wird gestellt.
Herr Krüger stellt die Frage, was wird passieren wird wenn die Gemeinde Retschow nicht zustimmt.
Herr Rachowe antwortet, dass die Gemeinde Retschow zugestimmt hat.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt, für den in Anlage 1 dargestellten Bereich, den Bebauungsplan Nr. 48 „Photovoltaikanlage nördlich von Stülow“ mit der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Laufe des Verfahrens hierzu einen städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB, zur Sicherung der Finanzierung der Planung mit dem Vorhabensträger abzuschließen.
Der Beschluss soll ortsüblich bekannt gemacht werden.
Plangebietsbegrenzung
Der Planungsraum im 110m Streifen entlang der Bahntrasse von Bad Doberan in Richtung Wismar, mit einer Gesamtgröße von rund 10 ha (ca. 7 ha Gebiet Bad Doberan), umfasst die Flurstücke 102, 103, 104, 107, 108 der Stadt Bad Doberan. Eine Erweiterung der PV Anlage um die Flurstücke 102, 106 wäre möglich.
Die Planbereichsgrenzen sind der Übersicht zu entnehmen (siehe Anlage 1).
Angestrebte Planungsziele
Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von mindestens 12 MWp bis hin zu 26 MWp (bei Aufstellung der Flächenerweiterung)
Der Bebauungsplan (B-Plan) soll im zweistufigen Regelverfahren incl. einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB durchgeführt werden. Vor Beginn des förmlichen Verfahrens ist die landesplanerische Stellungnahme einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,4 MB
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