01.12.2022 - 3.2 Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Bebauu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Do., 01.12.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Großmann schlägt, gemäß der Beratungen zum vorgehenden Beschluss vor, dass ein Aufstellungsbeschluss statt eines Grundsatzbeschlusses vorgelegt werden sollte. Die Verwaltung begrüßt diesen Vorschlag und wird zur kommenden SVV einen Aufstellungsbeschluss vorlegen.
Die Abstimmung auf Grundlage der vorliegenden BV erfolgt unter der Annahme bzw. Voraussetzung, dass zur kommenden SVV eine neue BV, in Form eines Aufstellungsbeschlusses, vorgelegt wird.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan fasst den Grundsatzbeschluss zur Überplanung des derzeitigen B-Plan Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“. Dies beinhaltet die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für eine Sonderbaufläche für Ferienhäuser gem. § 10 BauNVO zur qualitativen Verbesserung und größeren Differenzierung des touristischen Angebots und der Saisonverlängerung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger die konkreten städtebaulichen Zielsetzungen als Voraussetzung für einen Aufstellungsbeschluss zu erörtern.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Regelung der Übernahme der Kosten der Bauleitplanung abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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906,2 kB
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