01.12.2022 - 3.1 Satzung der Stadt Bad Doberan zur Aufhebung des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Timm erscheint um 19:14 Uhr. Somit sind 10 Mitglieder anwesend.

Frau Joost erläutert den Grund für die Beschlussvorlage; siehe Sachverhalt BV.

Am Jahnweg ist eine Wohnbebauung in Zusammenarbeit mit der AWG und der WIG möglich.

Herr Roggelin begrüßt die Handlungsweise der Verwaltung; es wird sich an die Mediationsvereinbarung gehalten.

Herr Klink befürwortet den Bau neuer Wohnungen. Er gibt aber zu bedenken, dass die Infrastruktur beachtet werden muss.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung umfasst den vollständigen Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“ und wird wie folgt begrenzt:

 

  • im Norden durch den vorhandenen heterogenen Rand der Gartensiedlung sowie der Gemarkungsgrenze zwischen Heiligendamm und Vorder Bollhagen
  • im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Westen durch die Landesstraße L 12

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“ zur Beseitigung des Rechtsscheins.

 

  1. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Bemerkung: Auf Grund der Vorschriften des § 24 Kommunalverfassung M-V haben folgende Mitglieder der Stadtvertreterversammlung weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

2

0

 

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Anlagen zur Vorlage