24.01.2023 - 6.3 Satzung über eine Veränderungssperre gem. §§ 14...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Joost erläutert die BV und teilt mit, dass die Sperre zunächst für 2 Jahre gilt und um ein Jahr verlängert werden oder erneut verhängt werden kann.

Herr Roggelin nimmt Bezug auf § 3 Abs. 3 und fragt, ob es bisher eine Baugenehmigung gibt. Frau Joost bejaht dies. Es wurde bereits ein Wohnhaus errichtet. Herr Roggelin fragt, warum wir laut § 3 Abs. 2 Ausnahmen zulassen sollten. Frau Joost antwortet, dass Ausnahmen im Einzelfall möglich sind, wenn diese Vorhaben dem Änderungswunsch nicht im Wege stehen.

Herr Roggelin beantragt die Streichung des § 3 Abs. 2. Frau Joost antwortet, dass dies nicht möglich ist, weil die Ausnahmen im Baugesetzbuch geregelt sind und das ist das höherrangige Recht. Es wird festgelegt, dass das gemeindliche Einvernehmen für eventuelle Bauanträge auf diesem Gebiet dem Ausschuss vorgelegt werden.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über eine Veränderungssperre gem. § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Satzung über eine Veränderungssperre ist der Vorlage als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

1

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000029&TOLFDNR=1000640&selfaction=print