23.05.2023 - 6.2 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Satzu...

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Wortprotokoll

 

Herr Arenz erläutert die BV und verweist auf die lange Vorgeschichte mit vielen Wendungen. Er bedauert, dass die Verwirklichung des urbanen Gebietes nicht möglich ist. Das Amt für Raumordnung empfiehlt, auf die Änderung zu verzichten, da es zu erheblichem Konfliktpotenzial kommen könnte mit dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet. Es gibt zudem viele Anfragen von Gewerbe, die sich dort so bald als möglich ansiedeln möchten. Durch mögliche Klagen auch einzelner Anwohner wäre zudem das Gewerbe im alten Gebiet gefährdet. Herr Harder führt an, dass die Emissionsschutzrichtwerte in einem urbanen Gebiet leicht erhöht sind. Herr Großmann hat eine Präsentation vorbereitet, die nun durch ihn vorgestellt wird. Zusammenfasend wird dargestellt, dass die Rücknahme des Beschlusses aus Sicht von Herrn Großmann nicht notwendig ist. Herr Arenz zitiert einen Satz aus dem Brief des Landkreises, in dem das Risiko von Klagen benannt wird. Herr Rachowe sagt, dass einige Interessenten für Gewerbeflächen bereits wegen der langen Wartezeit abgesprungen sind. Herr Firzlaff betont, dass er den ursprünglichen Beschluss sehr interessant fand, selbst auch ein urbanes Gebiet in Süddeutschland besucht hat und der Auffassung ist, dass hier nicht vorschnell gehandelt werden sollte. Herr Prof. Dr. Römhild fragt, was ursprünglich der Auslöser für den Beschluss „urbanes Gebiet“ war. Herr Harder antwortet, dass die Metallbau Ott GmbH Wohnungen für Angestellte und Lehrlinge bauen wollte. Herr Krüger betont, dass der Bedarf an Gewerbeflächen sehr hoch ist.

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt die Aufhebung des Beschlusses BV/134/22 vom 07.03.2022 zur Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Erweiterung Gewerbegebiet Eikboom“.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

1

3

 

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Anlagen zur Vorlage