23.05.2023 - 6.5 Auftrag an Bürgermeister zur Einwirkung an den ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Di., 23.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Herr Großmann erläutert die BV. Bisher besteht ein Anschlusszwang an die Niederschlagsentwässerung, von der sich Grundstückseigentümer nur auf Nachweis der 100-prozentigen Versickerung befreien lassen können. Durch Starkregenereignisse ist jedoch ein höherer Wasseranfall zu erwarten, wofür das jetzige Kanalnetz nicht ausgelegt ist. Zudem wird das Wasser für die Grundwasserstände benötigt und sollte nicht abgeleitet werden. Herr Krüger sieht das Problem ebenfalls, sieht jedoch Schwierigkeiten bei der Realisierung und der Überprüfung der Umsetzung ordentlicher Versickerungsanlagen. Herr Firzlaff sieht die Formulierungen der BV widersprüchlich, insbesondere ob eine Satzung geändert oder erarbeitet werden soll. Herr Arenz führt aus, dass die Versickerung nicht geprüft werden könnte. Durch die Einsparung der Anschlussgebühren würde ein Anreiz zur Versickerung gegeben. Es kann aufgrund der fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten vermehrt dazu führen, dass größere Wassermengen bei Regenereignissen über Grundstückgrenzen laufen und Schäden anrichten. Der ZVK müsste in dem Fall nachweisen, dass nicht versickert werden kann. Auch hat die Stadt Bad Doberan durch Mitgliedschaft im Zweckverband das Satzungsrecht an den Zweckverband abgegeben. Die Erstellung einer eigenen Satzung zu Belangen des Zweckverbandes wird als sehr kritisch gesehen. Herr Großmann sagt, dass die Versickerung in jedem Fall genehmigungspflichtig wäre und nachgewiesen werden müsste. Herr Großmann zieht die BV zurück und wird diese anhand der Anregungen überarbeiten.
Beschluss:
Der Bürgermeister der Stadt Bad Doberan wird beauftragt, in der Verbands-versammlung des ZVK Kühlung eine Änderung der Satzung über Niederschlagswasser derart zu fordern, daß zukünftig Versickerung auf eigenem Grundstück absoluten Vorrang vor Ableitung hat und nur in begründeten Fällen eine anteilige und zeitlich verzögerte Einleitung in das öffentliche Kanalnetz erfolgen darf.
Dies soll auch für den Bau von öffentlich nutzbaren Anlagen des ruhenden und des bewegten Verkehres auf dem Gemeindegebiet gelten.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende örtliche Satzung zu erarbeiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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