14.06.2023 - 6.6 Eintragung grundbuchlicher Nutzungsrechte zur U...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Dr. Kleine erläutert die BV.

Frau Brandt teilt mit, dass die Vorgehensweise juristisch so nicht durchsetzbar ist.

 

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Beschluss:

 

Vor dem Verkauf städtischer Flächen muss eine Überprüfung stattfinden, ob diese Flächen eventuell für die Umsetzung des Wärme- und Erneuerbare Energien-Plan benötigt werden. Wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann, sind vorsorglich Leitungsrechte für erneuerbare Energien, Fernwärme sowie die Nutzung geothermaler Quellen inklusiver derer Instandhaltung, Revision und Erneuerung grundbuchrechtlich zu sichern.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

2

6

2