28.08.2023 - 5.1 Zweitwohnungssteuersatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 28.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:18
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Rosenfeld informiert, dass die BV/337/23 durch die BV/337/23-01 ersetzt wird. Seitens der Ausschussmitglieder gibt es dagegen keine Einwände. Herr Matthews erläutert die BV. Frau Dr. Rosenfeld fragt, ob es bereits Erfahrungen gibt, dass dadurch in anderen Kommunen Zweitwohnungsbesitzer zur Vermietung bewegt werden konnten. Frau Dr. Rosenfeld fragt weiter, ob die Zweitwohnungsbesitzer bereits angeschrieben wurden. Frau Dr. Rosenfeld merkt zudem an, dass die angedachte Höhe der Zweitwohnsitzsteuer sehr moderat ausfällt. Frau Rotzoll antwortet, dass die Bad Doberaner Zweitwohnungsbesitzer bereits angeschrieben wurden. Es fehlen noch Erfahrungen in diesem Bereich, weshalb die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer zunächst bewusst niedrig angesetzt ist. Frau Dr. Rosenfeld erteilt Herrn Klink ein Rederecht. Herr Klinkt fragt, weshalb der §1 Steuergegenstand, Absatz 8, in der aktuellen Fassung der Satzung entfallen ist. Dieser war in der Satzung der BV/337/23 noch vorhanden. Frau Rotzoll antwortet, dass bei einer Vermietung des Zweitwohnsitzes das Nutzungsrecht an den Mieter übergeht, und somit die Zweitwohnsitzsteuer für den Eigentümer entfällt. Ziel ist es, die Eigentümer von Zweitwohnsitzen zur Vermietung zu bewegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,2 kB
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