07.11.2023 - 6.5 Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der...

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Wortprotokoll

 

Hinsichtlich der Lage der Gauben auf dem Dach des Logierhauses bedarf es offenbar der Zustimmung der Denkmalbehörde.

 

Herr Rachowe sagt, dass die Planung nicht der Gestaltungssatzung entspricht. Die Anordnung ist jedoch für die Hotelnutzung erforderlich. Die Verwaltung stimmt dem zu, es ist ein Vorschlag durch Bauausschuss ist erforderlich.

Herr Roggelin fragt, ob der Bau gestoppt wurde. Herr Rachowe antwortet, dass dies der Fall ist und es erst nach dem Beschluss weiter geht

Herr Großmann findet die Ausführung gelungen, jedoch sei ärgerlich, das bereits vor der Abstimmung gebaut wurde. Es erfolgt der Hinweis an Antragsteller, dass es sich um eine Ausnahme handelt.

 

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt, dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Errichtung von Gauben am Gebäude des großherzoglichen Logierhauses in der August-Bebel-Str. 1 zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000060&TOLFDNR=1001555&selfaction=print