22.11.2023 - 6.11 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

  1. Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Bad Doberan für die Sommerrodelbahn am Stülower Weg wird gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Die Flächen des Teilbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 nehmen den nordöstlichen Teilbereich des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 31 ein. Der Bebauungsplan Nr. 31 selbst wird begrenzt:
  • im Norden durch den Stülower Weg,
  • im Westen durch den Stülower Weg,
  • im Süden durch die Bahnanlagen,
  • im Osten durch Grünflächen und Sportanlagen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 nimmt den nordöstlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 ein. Die Flächen des Bereiches der 1. Änderung befinden sich südlich des Stülower Weges/des Stülower Baches und westlich des Glashäger Baches. Der Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 wird wie folgt begrenzt:

  • nördlich durch den Stülower Bach,
  • östlich durch den Glashäger Bach,
  • westlich durch die Zufahrt zur Sommerrodelbahn und die Flächen für Stellplätze,
  • südlich durch die Sommerrodelbahn.

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

o d e r:

... haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage