22.11.2023 - 6.14 Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Dr. Kleine bittet um eine Änderung im Städtebaulichen Vertrag § 4 in allen drei Punkten wie folgt: Eingefügt wird das Wort „realen“ jeweils vor ‚Ausgleich und Ersatz‘.

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Bad Doberan beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB mit dem Zweckverband Kühlung und der Pyrus GmbH zur Regelung der Kostenübernahme im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 43 – „Erweiterung Gewerbegebiet Walkenhagen“ der Stadt Bad Doberan.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage