27.03.2024 - 6.5 Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Roggelin fragt, ob die Änderung auch auf das Bauvorhaben Severinstraße 8 anwendbar ist. Frau Busse verneint dies.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt, den Bebauungsplan Nr. 8, rechtskräftig in der Fassung der 3. Änderung, erneut zu ändern.

Das Planänderungsgebiet liegt auf dem Flurstück 493/2 und wird begrenzt durch festgesetzte Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz im Norden, Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Sporthalle im Osten, festgesetzte Baugrenze im Süden und Versorgungsfläche bzw. Verkehrsfläche (Verbindungsstraße) im Westen.

siehe Anlage 1

  1. Es werden folgende Planänderungsziele angestrebt:
    • Festsetzung von Baugrenzen im Änderungsbereich,
    • Festsetzung von 3 Vollgeschossen im Änderungsbereich,
    • Festsetzung einer für die Errichtung des Containerbaus erforderlichen GRZ und GFZ,
    • Baurechtliche Sicherung der vorhandenen Skateranlage,
    • Festsetzung einer Kompensation des nicht umgesetzten Anpflanzgebots im Änderungsbereich

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage