27.03.2024 - 6.12 Überführung der Klosteranlage in eine Stiftung ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Dr. Kleine fragt, woher das Geld für die Stiftung kommt.

Herr Roggelin antwortet, dass bei einer Stiftung des öffentlichen Rechts das Land beteiligt ist. Eine Überführung in eine Stiftung hätte viele Vorteile.

 

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Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die städtischen Liegenschaften, d.h. die Gebäude, Ruinen und die Grundstücke nebst mobilen Einrichtungen, z.B. Bänke, in der Klosteranlage in eine Stiftung öffentlichen Rechts überführt werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

1

4

4