18.03.2024 - 6.1 Photovoltaikanlagen-Pachtverträge für fünf Phot...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Michel erläutert die BV 414/24-01 und die BV 415/24-01. Herr Scheffler fragt, wer ist der tatsächliche Betreiber, da sich dies in der Tabelle unter Sachverhalt in beiden BV‘s widerspricht. Frau Michel antwortet, dass dort „Stadt Bad Doberan“ statt EMM eG und NOWP stehen muss. Dies ist ein Fehler. Die beiden BV wird entsprechend geändert. Herr Scheffler fragt weiter was passiert, wenn die angegebenen Pachtkosten nicht ausreichen? Frau Michel antwortet, die Pachtkosten sind über 25 Jahre fest vereinbart und bleiben gleich. Herr Scheffler fragt was passiert, wenn sich die staatlichen Förderungen ändern? Frau Michel antwortet, die Eigenverbrauchskosten ergeben sich aus den Pachtkosten, die über 25 Jahre gleichbleiben. Die Einspeisevergütung garantiert der Gesetzgeber für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Herr Roggelin sagt, die verschiedenen kWp-Zahlen auf den verschiedenen Gebäuden sind schwer nachvollziehbar. Womit hängt das zusammen? Frau Michel antwortet, dass dies vor Allem an den Anschlusskapazitäten des Netzes liegt, welche bei e.dis abgefragt wurden. Herr Roggelin sagt, dass Pacht üblicher Weise erst mit dem Pachtbeginn gezahlt werden muss. Wie verhält es sich hier? Frau Michel antwortet, dass die Pacht erst bei Inbetriebnahme der Anlagen fällig wird (§4 Abs. 1 des Pachtvertrages). Herr Roggelin fragt zudem, ob die Errichtung von Speichern vorgesehen ist. Frau Michel antwortet, dass Speicher im Moment noch nicht rentabel sind, dies wird aber regelmäßig geprüft. Herr Schwanbeck betont, dass auch Speicher verschleißen und dies mit einkalkuliert werden muss. Herr Schwanbeck fragt zudem, weshalb die Stadt die Anlagen nicht selbst betreibt und ob hierzu eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgte. Frau Michel antwortet, dass eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erstellt wurde, welche gezeigt hat, dass es bei Eigenbau der Anlagen fast doppelt so teuer wäre. Angebote anderer Anbieter wie der JES-AG waren ebenfalls deutlich teurer. Herr Roggelin fragt, ob das Geld bei der Neue Ostsee Wohnpark GmbH & Co. KG dafür zur Verfügung? Frau Michel antwortet, dass die Stadtvertretung letztes Jahr die Zweckänderung der NOWP beschlossen hat. Diese ermöglicht es der NOWP u.a., PV-Anlagen zu errichten (und ggf. auch zu betreiben). Herr Scheffler fragt, was kostet die Versicherung und wo sind die Kosten dafür eingestellt? Frau Michel antwortet, die Versicherung kostet ca. 1000€ im Jahr für alle Anlagen (inkl. Versicherung bei Marderbiss, Ersatz der Einspeisevergütung) und wird über die normale Gebäudeversicherung abgedeckt. Die zusätzlichen Kosten werden über den Deckungskreis beglichen.

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadt Bad Doberan beschließt den Abschluss von Photovoltaikanlagen-Pachtverträgen für fünf Dach-Photovoltaikanlagen mit der Neuen Ostseewohnpark GmbH & Co. KG (NOWP).

 

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Abstimmungsergebnis mit der im ersten Absatz des Wortprotokolls genannten Änderung:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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