18.03.2024 - 6.4 Überführung der Klosteranlage in eine Stiftung ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Firzlaff sagt, dass der Klosterverein selbst schon sehr viel Arbeit in diese Frage bzw. Idee gesteckt hat und die Überlegungen bereits sehr weit vorangeschritten waren. Der Einreicher hätte deshalb besser vorher mit dem Klosterverein sprechen sollen. Eine Überführung in eine Stiftung ist letztlich an der enormen Höhe des bereitzustellenden Stiftungskapitals gescheitert. Herr Roggelin betont darüber hinaus, dass eine solche Prüfung durch die Verwaltung zudem einen sehr großen Aufwand bedeuten würde, der personell nicht umzusetzen ist. Dies könnte nur über einen Rechtsanwalt erfolgen. Herr Scheil sagt ebenfalls, dass das Stiftungskapital dafür nicht zur Verfügung stehen würde. Herr Arenz sagt, dass auch der Zeitpunkt nicht mehr geeignet ist, da sämtliche Bauprojekte bereits fortgeschritten sind. Zudem müsste dann in der Verwaltung zusätzlich eine Stiftungs-Vollzeitstelle geschaffen werden.

 

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Beschluss:

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die städtischen Liegenschaften, d.h. die Gebäude, Ruinen und die Grundstücke nebst mobilen Einrichtungen, z.B. Bänke, in der Klosteranlage in eine Stiftung öffentlichen Rechts überführt werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

7

1