19.03.2024 - 5.4 Aktualisierung der städtischen Grünordnungssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Di., 19.03.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Arenz informiert, dass die Verwaltung eine Grünordnungssatzung erarbeiten wird. Herr Warmuth sagt, dass diese dann auch die städtischen Wälder, beispielsweise den Heilwald, beinhalten sollte. Herr Scheel betont, es sei gut, dass das Thema mit dieser BV angestoßen wurde und eine entsprechende Satzung durch die Verwaltung erarbeitet wird.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Grünordnungssatzung von 2005 zu aktualisieren.
Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
- Differenzierung (entsprechend dem jetzigen § 2 Abs. 1) zwischen den einzelnen Anlagen
- besonderer Schutz für folgende Anlagen: Kamp, Palais-Garten und südlicher sowie westlicher Teil der Klosteranlage
- In diesen besonders geschützten Anlagen ist Folgendes untersagt: Beschmieren und Beschädigen von Mauern, Bepflanzung, Mobiliar usw., Lärmerzeugung, Zünden von Feuerwerkskörpern, Konsum von alkoholischen Getränken und anderen Drogen, Füttern der Wasservögel auf den Bächen und Teichen
- Folgendes ist dort geboten: Leinenzwang für Hunde, Beseitigung des Hundekots durch die Hundehalter, Beseitigung von Müll durch die Verursacher
- Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt.