19.03.2024 - 5.5 Überführung der Klosteranlage in eine Stiftung ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Scheil sagt, dass sich der Klosterverein bereits seit 15 Jahren mit dieser Thematik beschäftigt. Es hat sich dort gezeigt, dass die Idee zwar gut, aber nicht zu verwirklichen ist. Frau Schneider betont, dass auch zu bedenken sei, dass in einer Stiftung auch nicht mehr allein über die Vorhaben entschieden werden kann. Frau Dr. Lex ergänzt, dass dazu zunächst auch ein nicht unerhebliches Stiftungskapital zur Verfügung stehen muss.

 

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Beschluss:

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die städtischen Liegenschaften, d.h. die Gebäude, Ruinen und die Grundstücke nebst mobilen Einrichtungen, z.B. Bänke, in der Klosteranlage in eine Stiftung öffentlichen Rechts überführt werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

6

1

 

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