30.09.2024 - 6.8 Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Mo., 30.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es kommen 8 Änderungsanträge zu dieser Beschlussvorlage zur Abstimmung:
- Änderungsantrag der Verwaltung zu §11. Hier soll Absatz 5 gestrichen werden.
- Änderungsantrag der AfD Fraktion hinsichtlich der Lesbarkeit: Es soll im Text nur noch die maskuline Form verwendet werden. Dazu soll der ehemalige §14 zu §1 aufrücken.
- Änderungsantrag der UDI Fraktion und der CDU Fraktion: §6 Abs. 3 Nr. 11 soll wie folgt geändert werden: Der Hauptausschuss entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren bei einer Auftragswertschätzung von: 1. Bauleistungen (über 250.000 Euro), 2. Liefer- und Dienstleistungen (über 125.000 Euro) 3. Freiberufliche Leistungen (über 60.000 Euro).
- Änderungsantrag der SPD Fraktion zu §6 Abs. 3 und Abs. 4: bei Erwerb von beweglichen Sachen ist die Höhe auf 20.000 Euro bis 50.000 Euro zu ändern.
- Änderungsantrag der AfD Fraktion: unter §10 soll eine Änderung dahingehend erfolgen, dass die Gleichstellungsbeauftragte gleichzeitig Familienbeauftragte ist.
- Änderungsantrag der Ja! Fraktion: unter §7 soll im letzten Satz der letzte Halbsatz gestrichen werden.
- Änderungsantrag Herr Klink zu §5 Abs.6: Beschwerden von Stadtvertretern sollen spätestens 5 Arbeitstage vor der Sitzung beim Bürgermeister bzw. dem Stadtpräsidenten eingereicht werden und spätestens innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden.
- Änderungsantrag Herr Klink zu §7 Abs. 7: Mitglieder der Gemeindevertretung, die keiner Fraktion angehören oder sich keiner Zählgemeinschaft angeschlossen haben, bekommen auf Wunsch das Rede- und Antragsrecht in einem beratenden Ausschuss ihrer Wahl.
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 1:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
21 |
0 |
1 |
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 2:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
6 |
16 |
0 |
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 3:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
22 |
0 |
0 |
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 4:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
12 |
9 |
1 |
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 5:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
4 |
17 |
1 |
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 6:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
12 |
10 |
0 |
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 7:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
0 |
22 |
0 |
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 8:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
5 |
14 |
3 |
Beschluss:
Es kommen 8 Änderungsanträge zu dieser Beschlussvorlage zur Abstimmung:
- Änderungsantrag der Verwaltung zu §11. Hier soll Absatz 5 gestrichen werden.
- Änderungsantrag der AfD Fraktion hinsichtlich der Lesbarkeit: Es soll im Text nur noch die maskuline Form verwendet werden. Dazu soll der ehemalige §14 zu §1 aufrücken.
- Änderungsantrag der UDI Fraktion und der CDU Fraktion: §6 Abs. 3 Nr. 11 soll wie folgt geändert werden: Der Hauptausschuss entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren bei einer Auftragswertschätzung von: 1. Bauleistungen (über 250.000 Euro), 2. Liefer- und Dienstleistungen (über 125.000 Euro) 3. Freiberufliche Leistungen (über 60.000 Euro).
- Änderungsantrag der SPD Fraktion zu §6 Abs. 3 und Abs. 4: bei Erwerb von beweglichen Sachen ist die Höhe auf 20.000 Euro bis 50.000 Euro zu ändern.
- Änderungsantrag der AfD Fraktion: unter §10 soll eine Änderung dahingehend erfolgen, dass die Gleichstellungsbeauftragte gleichzeitig Familienbeauftragte ist.
- Änderungsantrag der Ja! Fraktion: unter §7 soll im letzten Satz der letzte Halbsatz gestrichen werden.
- Änderungsantrag Herr Klink zu §5 Abs.6: Beschwerden von Stadtvertretern sollen spätestens 5 Arbeitstage vor der Sitzung beim Bürgermeister bzw. dem Stadtpräsidenten eingereicht werden und spätestens innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden.
- Änderungsantrag Herr Klink zu §7 Abs. 7: Mitglieder der Gemeindevertretung, die keiner Fraktion angehören oder sich keiner Zählgemeinschaft angeschlossen haben, bekommen auf Wunsch das Rede- und Antragsrecht in einem beratenden Ausschuss ihrer Wahl.
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 1:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
21 |
0 |
1 |
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 2:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
6 |
16 |
0 |
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 3:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
22 |
0 |
0 |
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 4:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
12 |
9 |
1 |
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 5:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
4 |
17 |
1 |
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 6:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
12 |
10 |
0 |
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 7:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
0 |
22 |
0 |
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 8:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
5 |
14 |
3 |
Die SVV beschließt die anliegende Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan mit den soeben angenommenen Änderungen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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194,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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227,7 kB
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