30.09.2024 - 6.9 Geschäftsordnung der Stadt Bad Doberan

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es kommen 8 Änderungsanträge zu dieser Beschlussvorlage zur Abstimmung:

 

  1. Änderungsantrag der AfD Fraktion zu §11. Die Stadtvertretung möge beschließen, in der Geschäftsordnung vom 26.07.2024 §11 (2) den letzten Satz wie folgt umzuformulieren und zu ergänzen: Gegen Stadtvertreter, die durch Äußerungen welche die Straftatbestände der Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, böswillige Unterstellung, und Ähnliches erfüllen oder anderweitig gegen das Gesetz verstoßen, kann der Stadtpräsident einen sofortigen Sitzungsausschluss verhängen. Außerdem soll vom Stadtpräsidenten zur Ordnung gerufen werden, wer sich in offiziellen Redebeiträgen auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze direkt oder indirekt diffamierend oder herabwürdigend über einen anderen Stadtvertreter oder über die politische Gruppierung, der der andere Stadtvertreter angehört, äußert.
  2. Änderungsantrag der CDU Fraktion: §19 soll gestrichen werden. Zukünftig soll die männliche und die weibliche Form genutzt werden.
  3. Änderungsantrag Herr Klink zu §6 Abs. c: „Die Einwohnerfragestunde findet nach der Abstimmung zur TO statt.“
  4. Änderungsantrag Herr Klink zu §10: „Zuteilungs- und Benennungsverfahren“. Hier werden §32a der Kommunalverfassung und Hare/Niemeyer bis zur Unkenntlichkeit entstellt, höherrangiges und ausgeurteiltes Recht missachtet, Hinterzimmer-Berechnungen angestellt. Einzelkandidaten werden negiert.
  5. Änderungsantrag Herr Klink zu §13 Abs. 1: Satz 1: „dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung“ ist in dem Stadtpräsidenten umzubenennen. Begründung: In Satz 2 wird dann vom Stadtpräsidenten gesprochen
  6. Änderungsantrag Herr Klink zu §13 Abs. 2: Satz 1 lautet: „Die Bildung von Zählgemeinschaften zwischen Fraktionen und Einzelbewerbern sind ebenfalls unverzüglich dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung anzuzeigen. Zählgemeinschaften zwischen verschiedenen Fraktionen sind nur zulässig, wenn dadurch andere Fraktionen oder Zählgemeinschaften nicht benachteiligt werden.“
  7. Änderungsantrag Herr Klink zu §15 Abs. 3 und 4: Hier wird die Sitzungsniederschrift widersprüchlich dargestellt. Wenn Stadtvertreter spätestens 14 Tage vor der nächsten Sitzung Einwendungen und Änderungen begehren ist es unmöglich, da diese Niederschrift 14 Tage nach der Sitzung vorliegen soll (Klink: besser wäre muss) , aber spätestens mit der Tagesordnung zur nächsten SVV den Stadtvertretern (Ladungsfrist spätestens 8 Tage vor der ordentl. Sitzung) zugehen muss. Dann erübrigt sich der Einwand oder eine Änderung der Niederschrift bis spätesten 14 Tage vor der Sitzung, da nicht mehr möglich. Umbenennung neu:

Abs 3: Die Sitzungsniederschrift ist vom Stadtpräsodenten und vom Schriftführer spätesten nach 14 Tagen der letzten Sitzung zu unterzeichnen.  … Die Niederschrift ist in das Ratsinformationssystem einzustellen.

Abs 4: bleibt somit unverändert….

  1. Änderungsantrag Herr Klink zu §16 Abs. 3: Ist wie folgt zu ändern: „Die Protokolle der Fachausschüsse werden den Mitgliedern des Hauptausschusses und ihren Stellvertretern sowie allen restlichen Stadtvertretern und sachkundigen Bürgern spätestens drei Werktage vor der Sitzung des Hauptausschusses zugeleitet. Das Protokoll des Hauptausschusses wird spätestens drei Werktage vor der ordentlichen Sitzung den Stadtvertretern zugeleitet.

 

Es folgt eine Pause von 19:25 Uhr bis 19:35 Uhr.

 

Die AfD Fraktion beantragt, ihren Änderungsantrag in die Ausschüsse zu verweisen.

 

Es sind im Moment 21 Stadtvertreter anwesend.

 

Abstimmungsergebnis über den Verweis des AfD Änderungsantrages in die Ausschüsse:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

16

0

 

Es sind wieder 22 Stadtvertreter anwesend.

 

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 1 (AfD:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

17

0

 

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 2 (CDU):

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

6

3

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 3 (Klink):

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

22

0

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 4 (Klink):

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

22

0

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 5 (Klink):

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

22

0

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 6 (Klink):

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

22

0

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 7 (Klink):

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

21

1

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 8 (Klink):

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

22

0

 

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Beschluss:

Es kommen 8 Änderungsanträge zu dieser Beschlussvorlage zur Abstimmung:

 

  1. Änderungsantrag der AfD Fraktion zu §11. Die Stadtvertretung möge beschließen, in der Geschäftsordnung vom 26.07.2024 §11 (2) den letzten Satz wie folgt umzuformulieren und zu ergänzen: Gegen Stadtvertreter, die durch Äußerungen welche die Straftatbestände der Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, böswillige Unterstellung, und Ähnliches erfüllen oder anderweitig gegen das Gesetz verstoßen, kann der Stadtpräsident einen sofortigen Sitzungsausschluss verhängen. Außerdem soll vom Stadtpräsidenten zur Ordnung gerufen werden, wer sich in offiziellen Redebeiträgen auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze direkt oder indirekt diffamierend oder herabwürdigend über einen anderen Stadtvertreter oder über die politische Gruppierung, der der andere Stadtvertreter angehört, äußert.
  2. Änderungsantrag der CDU Fraktion: §19 soll gestrichen werden. Zukünftig soll die männliche und die weibliche Form genutzt werden.
  3. Änderungsantrag Herr Klink zu §6 Abs. c: „Die Einwohnerfragestunde findet nach der Abstimmung zur TO statt.“
  4. Änderungsantrag Herr Klink zu §10: „Zuteilungs- und Benennungsverfahren“. Hier werden §32a der Kommunalverfassung und Hare/Niemeyer bis zur Unkenntlichkeit entstellt, höherrangiges und ausgeurteiltes Recht missachtet, Hinterzimmer-Berechnungen angestellt. Einzelkandidaten werden negiert.
  5. Änderungsantrag Herr Klink zu §13 Abs. 1: Satz 1: „dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung“ ist in dem Stadtpräsidenten umzubenennen. Begründung: In Satz 2 wird dann vom Stadtpräsidenten gesprochen
  6. Änderungsantrag Herr Klink zu §13 Abs. 2: Satz 1 lautet: „Die Bildung von Zählgemeinschaften zwischen Fraktionen und Einzelbewerbern sind ebenfalls unverzüglich dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung anzuzeigen. Zählgemeinschaften zwischen verschiedenen Fraktionen sind nur zulässig, wenn dadurch andere Fraktionen oder Zählgemeinschaften nicht benachteiligt werden.“
  7. Änderungsantrag Herr Klink zu §15 Abs. 3 und 4: Hier wird die Sitzungsniederschrift widersprüchlich dargestellt. Wenn Stadtvertreter spätestens 14 Tage vor der nächsten Sitzung Einwendungen und Änderungen begehren ist es unmöglich, da diese Niederschrift 14 Tage nach der Sitzung vorliegen soll (Klink: besser wäre muss) , aber spätestens mit der Tagesordnung zur nächsten SVV den Stadtvertretern (Ladungsfrist spätestens 8 Tage vor der ordentl. Sitzung) zugehen muss. Dann erübrigt sich der Einwand oder eine Änderung der Niederschrift bis spätesten 14 Tage vor der Sitzung, da nicht mehr möglich. Umbenennung neu:

Abs 3: Die Sitzungsniederschrift ist vom Stadtpräsodenten und vom Schriftführer spätesten nach 14 Tagen der letzten Sitzung zu unterzeichnen.  … Die Niederschrift ist in das Ratsinformationssystem einzustellen.

Abs 4: bleibt somit unverändert….

  1. Änderungsantrag Herr Klink zu §16 Abs. 3: Ist wie folgt zu ändern: „Die Protokolle der Fachausschüsse werden den Mitgliedern des Hauptausschusses und ihren Stellvertretern sowie allen restlichen Stadtvertretern und sachkundigen Bürgern spätestens drei Werktage vor der Sitzung des Hauptausschusses zugeleitet. Das Protokoll des Hauptausschusses wird spätestens drei Werktage vor der ordentlichen Sitzung den Stadtvertretern zugeleitet.

 

Es folgt eine Pause von 19:25 Uhr bis 19:35 Uhr.

 

Die AfD Fraktion beantragt, ihren Änderungsantrag in die Ausschüsse zu verweisen.

 

Es sind im Moment 21 Stadtvertreter anwesend.

 

Abstimmungsergebnis über den Verweis des AfD Änderungsantrages in die Ausschüsse:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

16

0

 

Es sind wieder 22 Stadtvertreter anwesend.

 

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 1 (AfD:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

17

0

 

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 2 (CDU):

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

6

3

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 3 (Klink):

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

22

0

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 4 (Klink):

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

22

0

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 5 (Klink):

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

22

0

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 6 (Klink):

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

22

0

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 7 (Klink):

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

21

1

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag 8 (Klink):

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

22

0

 

Die SVV beschließt die anliegende Geschäftsordnung der Stadt Bad Doberan

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Abstimmungsergebnis unter Einbeziehung der bestätigten Änderungsanträge:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

0

4

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000139&TOLFDNR=1002466&selfaction=print