04.11.2024 - 3 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 0...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Niederschrift wird gebilligt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Die Bestätigung erfolgte inklusive der nachfolgenden Ergänzungen von Herrn Günther:

 

„8.11. Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan BV/472/24

 

Herr Arenz erläutert die BV und schildert die Auffassung der bisherigen Ausschüsse, in der die BV bereits behandelt wurde. Herr Günther fragt, woher die nach objektiver Betrachtung recht hohen Wertgrenzen unter §6 stammen. Insbesondere sei die Wertgrenze des § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung achtfach so hoch wie die der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, mit einem wesentlich höheren Haushaltsvolumen. Die festgelegten Wertgrenzen tragen zur Verfehlung der Aufgabenwahrnehmung der Stadtvertretung bei, welcher nach § 22 Abs. 2 S. 1 und 2 KV MV alle wichtigen Angelegenheiten von wirtschaftlicher Bedeutung obliegen. Entsprechend müsse eine Relation zwischen dem Haushaltsvolumen der Stadt und den Wertgrenzen hergestellt werden. Herr Arenz antwortet, dass diese vom Städte- und Gemeindetag übernommen wurden. Herr Roggelin sagt, dass die Einwohnerfragestunde nach dem Bericht des Bürgermeisters folgen sollte. Dies sollte unter §3 Abs. 2 entsprechend geändert werden, da dies in der Geschäftsordnung so geregelt und gängige Praxis ist. Herr Roggelin betont zudem, dass die unter §6 genannten Wertgrenzen nicht im Verhältnis zu einer Kommune mit 13.000 Einwohner stehen. Herr Arenz antwortet, dass hier noch einmal geprüft wird, ob eine Anpassung möglich ist. Herr Rachowe sagt, dass eigentlich keine Wertgrenzen nötig wären und dies stattdessen über den Begriff „wesentlich“ geregelt werden könnte. Herr Arenz sagt, es sollte noch einmal darüber nachgedacht werden, wie §6 Absatz 3 Nummer 7 formuliert werden kann.“

 

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000140&TOLFDNR=1002484&selfaction=print