04.11.2024 - 5.7 Neuregelung der Förderung der Vereinsarbeit in ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Matthews erläutert die BV. Herr Arenz betont, dass Ziel sei ein einfaches, rechtskonformes Verfahren. Herr Scheel fragt, ob damit auch nicht ortsansässige Vereine Anträge stellen dürfen. Herr Matthews antwortet, dass niemand von vornherein ausgeschlossen werden soll. Am Ende entscheiden die Ausschüsse bzw. die SVV über die jeweiligen Zuschüsse.

 

Die BV wird zur Kenntnis genommen.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung hebt den Beschluss 002/14 vom 27.01.2014 Förderrichtlinie der Stadt Bad Doberan auf.
  2. Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Mittel in der Vereinsförderung wird wie folgt geregelt:

 

Der formlose Antrag auf Vereinsförderung ist bis zum 31.12. des Vorjahres bei der Stadt Bad Doberan einzureichen (per Mail, Post). Später eingehende Anträge werden nicht mehr bearbeitet. Der Anspruch auf Vereinsförderung erlischt für das betreffende Jahr.

 

Im Antrag sind der Verwendungszweck sowie die Arbeit des Vereins (ggf. Mitgliederzahl, Beschreibung der Aktivitäten) kurz darzustellen.

 

Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung unterbreitet der Stadtvertretung einen Vorschlag zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse durch die Stadt Bad Doberan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage