04.11.2024 - 5.1 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 04.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Arenz und Frau Röhl erläutern die BV. Herr Günther fragt, ob dies nicht besser über eine Vorauszahlung geregelt werden könnte. Frau Röhl antwortet, dass dies technisch nicht abbildbar ist und auch zu vermehrtem Erklärungsbedarf führen würde. Herr Scheel betont, dass es aus seiner Sicht ärgerlich wäre, zunächst einen Bescheid zu bekommen und dann wenige Monate später einen weiteren Änderungsbescheid zu bekommen. Frau Weeber fragt, ob es möglich wäre einen vorläufigen Bescheid zu schicken. Frau Röhl antwortet, dass dies nicht möglich ist. Herr Arenz sagt, dass mit den Bescheiden ein gut vorbereitetes, erläuterndes Begleitschreiben verschickt wird.
Beschluss:
- Die Stadtvertreterversammlung hebt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern (Hebesatzsatzung der Stadt Bad Doberan) vom 05.04.2022 auf.
- Die Stadtvertreterversammlung beschließt die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern in der Stadt Bad Doberan (Hebesatzsatzung) in der anliegenden Fassung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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380 kB
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