05.11.2024 - 7 Informationen der Verwaltung

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Wortprotokoll

 

  • Normenkontrollverfahren

Klage gegen die Kreisumlage Landkreis. Es wird eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet, um sich an dem Normenkontrollverfahren, der Gemeinden und Ämter anzuschließen oder nicht.

 

  • Schmarlteich

 

Der "Schmarlteich" an der "Neuen Reihe" wird zurzeit saniert. Aus diesem Grund wird das Wasser langsam abgelassen. In Kürze werden sämtliche Fische von einem Fischer aufgenommen und in einem Teich bis zur Fertigstellung der Maßnahme ausgesetzt. Im Anschluss werden die Fische wieder eingesetzt. Baulich wird der sogenannte "Mönch" ausgetauscht, über den der Wasserablauf des Teichs reguliert wird. Dieses "Auslaufbauwerk" ist marode, so dass das Wasser unkontrolliert abläuft. Der Teich soll zur Entschlammung auch ausgebaggert werden. Die gesamte Maßnahme kostet ca. 110.000,- Euro.

 

  • Verein Vorder Bollhagen

 

In Vorder Bollhagen wird sich in Kürze ein Verein gründen, der aus Einwohnern des Ortsteils besteht und die Interessen und die Zukunftspläne, sowie das Gemeinschaftsgefüge und die Interessen der Bewohner vertreten soll. Der Verein soll aktiv an der Entwicklung des Ortsteils mitwirken und darüber hinaus Festivitäten und andere Veranstaltungen organisieren.

 

  • Konzept Klosterareal

 

Die Verwaltung beabsichtigt die Erstellung eines Konzeptes für das gesamte Klostergelände zu beauftragen.

Schwerpunkte könnten hierbei sein,

 

- Analyse der bestehenden Angebote

- Zielgruppenanalyse

- Angebots- und Nutzungsentwicklung

- Infrastruktur und Zugänglichkeit

- Marketing- und Kommunikationsstrategie

- Kooperationen und Vernetzung

- Nachhaltigkeit und Umweltschutz

- Finanzierung und wirtschaftliche Nachhaltigkeit

 

  • 2. Bauabschnitt Wirtschaftsgebäude Nachnutzung

 

Am 4. November fand ein Telefonkonferenz zwischen dem Bauamt, dem Bürgermeister und dem Innenministerium (Frau Scharenberg) zu der Thematik statt. Hintergrund des Gespräches war die Frage nach der

Möglichkeit Städtebauförderungsmittel für den zweiten Bauabschnitt (Nachnutzung) des Wirtschaftsgebäudes zu generieren. Die Möglichkeit, diese Mittel einzuwerfen, wurden als eher gering eingeschätzt.

Allerdings besteht eine Möglichkeit, entsprechende Mittel zu generieren, wenn andere Städte ihre Mittel nicht einsetzen können oder den entsprechenden Eigenanteil nicht aufbringen können. Es wurde vereinbart, einen gemeinsamen Termin mit dem Wirtschaftsministerium in Schwerin stattfinden zu lassen, um dort möglicherweise gemeinsame Fördermöglichkeiten zu erörtern. Der entsprechende Termin wird zwischen Bauamt und Innenministerium in Kürze koordiniert.

 

  • Machbarkeitsstudie Schwimmbad

 

Am 4. November 2024 fand die Submission der Angebote für die Machbarkeitsstudie Schwimmbad statt. Vier angeschriebene Büros gaben fristgerecht ein Angebot ab. Die Auswertung erfolgt derzeit die

Angebotspreise bewegen sich im dafür vorgesehenen Rahmen. Es wird eine entsprechende Beschlussvorlage auf Wunsch in die nächste Hauptausschusssitzung eingebracht.

 

  • Antrag Dachfenster Optiker Gehrke Severinstraße 7

 

In Gebäude Severinstr. 7 wird der Einbau von 2 Dachflächenfenstern zur Severinstraße hin beabsichtigt.

 

Gem. § 9 Abs. 9 der Gestaltungssatzung sind liegende Dachfenster in Dachflächen, die von der öffentlichen Verkehrsfläche einsehbar sind, unzulässig. Die beiden Dachfenster sollen bzw. müssen auf Grund der anstehenden Neubebauung des Grundstückes Severinstr. 8 eingebaut werden. Lt. B-Plan Nr. 8 ist eine geschlossene Bauweise festgesetzt, so dass ohne Einhaltung von Abstandsflächen an die Grundstücksgrenze angebaut werden muss. Nach heutigen Regelungen der LBauO M-V sind die Giebelfenster am Gebäude Severinstraße 7 auch nicht mehr zulässig, da der Giebel auf Grund der geschlossenen Bauweise als Brandwand ausgebildet sein muss (§ 30 LBauO M-V). Öffnungen in Brandwänden sind unzulässig. Ohne den Einbau von Dachflächenfenstern hätte es zur Folge, dass der Raum, in welchen sich derzeit die Giebelfenster befinden, nicht mehr als Aufenthaltsraum genutzt werden dürfte. Gem. § 47 Abs. 2 LBauO. In M-V müssen Aufenthaltsräume ausreichend belichtet und belüftet werden können, das Rohbaumaß der Fensteröffnungen muss mind. 1/8 der Grundfläche des Raumes betragen.

  • Einvernehmliche Zustimmung wird durch den Ausschuss signalisiert. Er empfiehlt der Verwaltung, eine entsprechende Beschlussvorlage vorzubereiten. Bei Abweichungen von der Gestaltungssatzung ist ein Beschluss der SVV herbeizuführen.

Informationen zum Wegebau:

  • Etwas Verzögerung beim Fuchsberg wegen Verlegung des Datenkabels, KEIN Baustopp, Fertigstellung für 03/04 25 möglich
  • Vergabe Kollbruchweg noch in 24, Bau ab 25
  • Backenzahn: Museums- und Geschichtsverein wollte Projekt mit dem Gymnasium machen, dies hat aber nicht geklappt. Neuer Anlauf nun mit Stahltafel mit Namen und Erläuterungen zum Architekten