11.11.2024 - 5.6 Neuregelung der Förderung der Vereinsarbeit in ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Matthews erläutert die BV und bittet um Diskussion darüber, welche Kriterien bei einer Neuregelung der Vereinsförderung wichtig wären. Herr Metelmann sagt, es wäre wichtig zu erfahren, was der jeweilige Antragsteller mit seinem Verein für Bad Doberan und die Bad Doberaner Bürger leistet. Dafür sollte der Antragsteller eine Kurzvorstellung bzw. ein Konzept vorlegen. Frau Frenz-Römhild betont, es sollte nicht nur auf Bad Doberaner Vereine beschränkt sein. Es gibt auch Vereine außerhalb der Stadt, die Arbeit in Bad Doberan leisten. Zudem sollte es nicht nur auf eingetragene Vereine beschränkt sein, da Vereinsgründungen stets auch eine hohe Hürde bedeuten können. Es gibt auch andere Verbände oder Zusammenschlüsse, die sehr gute, ehrenamtliche Arbeit leisten. Herr Metelmann betont noch einmal, dass das Vorstellungskonzept für die Antragsteller vergleichbar sein sollte. Herr Warmuth ergänzt, dass dafür ein Leitfaden von Vorteil wäre. Frau Lubetzki sagt, es wäre gut zu erfahren, welche Vereine schon auf anderem Wege Geld von der Stadt erhalten. Herr Arenz sagt, diese Aufstellung wird zur nächsten Sitzung vorgelegt.

 

Die BV wird zur Kenntnis genommen.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung hebt den Beschluss 002/14 vom 27.01.2014 Förderrichtlinie der Stadt Bad Doberan auf.
  2. Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Mittel in der Vereinsförderung wird wie folgt geregelt:

 

Der formlose Antrag auf Vereinsförderung ist bis zum 31.12. des Vorjahres bei der Stadt Bad Doberan einzureichen (per Mail, Post). Später eingehende Anträge werden nicht mehr bearbeitet. Der Anspruch auf Vereinsförderung erlischt für das betreffende Jahr.

 

Im Antrag sind der Verwendungszweck sowie die Arbeit des Vereins (ggf. Mitgliederzahl, Beschreibung der Aktivitäten) kurz darzustellen.

 

Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung unterbreitet der Stadtvertretung einen Vorschlag zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse durch die Stadt Bad Doberan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000142&TOLFDNR=1002569&selfaction=print