09.12.2024 - 8.6 Verlängerung des Durchführungszeitraums der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Krüger merkt an, dass die Grenzen des aktuellen Sanierungsgebietes auf der Homepage der Stadt nicht ersichtlich sind. Herr Arenz dankt für den Hinweis und lässt dies prüfen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Laufzeit der rechtsverbindlichen Sanierungssatzung Altstadt vom 07.01.1994 bis zum 31.12.2030 zu verlängern.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

0

0