09.12.2024 - 8.10 Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.10
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Mo., 09.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Dr. Knöpfel erläutert die BV und beantragt die namentliche Abstimmung. Frau Dr. Lex nennt das Vorhaben durchschaubar. Die Partei, aus deren Reihen der Antrag kommt, sei zudem populistisch, antifeministisch und völkisch. Es dürfe mit dieser Partei keine Zusammenarbeit geben. Frau Dr. Knöpfel bezeichnet diese Worte als sehr beleidigend. Herr Klink bittet darum, sachlich zu bleiben. Das Anliegen der BV sei jedoch überflüssig. Herr Gipp betont, dass Frau Dr. Lex die Sachebene soeben vollständig verlassen habe. Herr Scheil sieht keine Notwendigkeit zur Änderung der Satzung,
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, den § 11 Absatz 2 der am 30.09.2024 beschlossenen
Geschäftsordnung durch folgenden umformulierten und ergänzten Wortlaut zu
ersetzen.
§ 11 (2) Stadtvertreter, die gegen das Gesetz oder diese Geschäftsordnung
verstoßen, sind vom Stadtpräsidenten zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem
Ordnungsruf während einer Sitzung kann der Stadtpräsident einen Sitzungsaus-
schluss verhängen. Gegen Stadtvertreter, die durch Äußerungen welche die Straftat-
bestände der Volksverhetzung (wie zum Beispiel nationalsozialistisches Gedanken-
gut), Beleidigung, Verleumdung, böswillige Unterstellung, und ähnliches erfüllen oder
anderweitig gegen das Gesetz verstoßen, kann der Stadtpräsident einen sofortigen
Sitzungsausschluss verhängen. Außerdem soll vom Stadtpräsidenten zur Ordnung
gerufen werden, wer sich in offiziellen Redebeiträgen direkt oder indirekt diffamierend
oder herabwürdigend über einen anderen Stadtvertreter oder über die politische
Gruppierung, der der andere Stadtvertreter angehört, äußert.