09.12.2024 - 8.12 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Klink betont, dass es der Ansatz der Grundsteuerreform war, aufkommensneutral zu sein. Es zeichne sich jedoch ab, dass die zu zahlenden Beträge trotz der gesenkten Hebesätze höher sein werden. Um aufkommensneutral zu sein, müssten die Hebesätze halbiert werden. Herr Arenz antwortet, dass die Messbeträge nicht von der Stadt, sondern vom Finanzamt festgelegt werden. Diese möge er daher auch direkt beim Finanzamt erfragen. Zudem wird die Stadt keine höheren Grundsteuereinnahmen haben, sondern die Einnahmen werden aufkommensneutral sein. Allerdings wird es Verschiebungen geben. Gegenden mit hohem Bodenrichtwert zum Beispiel werden die Beträge steigen, in anderen Stadtteilen werden sie sinken. Am Ende wird es auf die gesamte Stadt gesehen jedoch aufkommensneutral bleiben. Frau Mai ergänzt und bestätigt die Ausführungen von Herrn Arenz. Herr Gipp bestätigt die Ausführungen von Herrn Arenz ebenfalls. Herr Krüger bestätigt diese ebenfalls und sagt noch einmal, dass einige Eigentümer mehr zahlen werden und andere weniger, je nach Bodenrichtwert zum Beispiel. Herr Klink äußert sich noch einmal zur Grundsteuer C. Diese kann auf nicht bebaute Baugrundstücke erhoben werden um Spekulation zu verhindern. Die Stadt sollte die Einführung der Grundsteuer C prüfen. Herr Arenz antwortet, dass daran bereits gearbeitet wird und zur nächsten SVV ein Beschluss dazu kommt. Herr Dr. Kleine betont noch einmal, dass der durchschnittliche Messbetrag nicht hilfreich ist, da dieser für jeden Grundstückseigentümer individuell festgelegt wird. Herr Klink zieht seinen zuvor eingereichten Änderungsantrag zurück.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung hebt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern (Hebesatzsatzung der Stadt Bad Doberan) vom 05.04.2022 auf.
  2. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern in der Stadt Bad Doberan (Hebesatzsatzung) in der anliegenden Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage