15.07.2024 - 6.8 8. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Hoffmeister informiert noch einmal über die Änderungen im vorliegenden Austauschexemplar.

 

Herr Klink merkt an, dass das Rede- und Antragsrecht in den Ausschüssen auch Stadtvertretern zusteht, die keiner Zählgemeinschaft angehören. Herr Klink stellt den Antrag, den entsprechenden Paragrafen in die Änderung der Hauptsatzung aufzunehmen. Herr Arenz sagt, dass die Hauptsatzung zur nächsten Sitzungsrunde grundsätzlich überarbeitet wird und macht den Vorschlag an Herrn Klink, diesen Punkt in dem Zusammenhang abzustimmen und mit einzuarbeiten. Herr Klink zieht den Antrag daraufhin zurück. Herr Klink merkt zudem an, dass in der Kommunalverfassung mehr Ausschüsse genannt werden als in der Stadt Bad Doberan existieren. Er nennt als Beispiel die Stadt Kühlungsborn, welche 7 Ausschüsse hat. Die Ausschüsse, insbesondere der Bauausschuss, seien in der Vergangenheit teilweise inhaltlich überfüllt gewesen.

 

Herr Gipp sagt, dass in der Hauptsatzung deutlich zu häufig die Begriffe Stadtvertreter / Stadtvertreterinnen sowie Bürgermeister und Bürgermeisterinnen genannt werden. Dies gehe zu Lasten der Lesbarkeit und sollte in der Neufassung der Hauptsatzung berücksichtigt werden.

 

Herr Polzin stellt einen Antrag hinsichtlich der Anzahl der Mitglieder bei der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Herr Arenz informiert, dass dies in der Änderungsfassung unter §7 Abs. 5 bereits geregelt ist. Herr Polzin zieht seinen Antrag zurück.

 

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Beschluss:

 

 

Die SVV beschließt die anliegende 8. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage