14.11.2024 - 5.3 Babybegrüßungsgeld für Bad Doberan
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Do., 14.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dethloff erläutert die BV. Herr Wranik erläutert den Änderungsantrag. Herr Scheil fragt, ob sich die Stadt Bad Doberan das Babybegrüßungsgeld leisten könnte. Herr Arenz antwortet, dass es in der hier geforderten Höhe möglich wäre und dass es auch in den nächsten Doppelhaushalt aufgenommen werden könnte. Herr Britze wendet ein, dass es aus seiner Sicht sinnvoller wäre, das Geld in die Kinder- und Jugendarbeit zu investieren. Herr Dethloff sagt, dass es sich um eine ganz persönliche Zuwendung handeln sollte. Herr Wranik ergänzt, dass dies bei Senioren ähnlich gehandhabt wird. Herr Brüdgam sagt, dass Babybegrüßungsgeld sei nicht nachhaltig und es sei auch nicht nachvollziehbar, ob das Geld wirklich bei den Kindern ankommt. Herr Scheil spricht sich grundsätzlich für das Babybegrüßungsgeld aus.
Beschluss:
Die Stadtvertretung möge beschließen, dass jedes Kind, welches ab dem 01.01.2025
in der Stadt Bad Doberan geboren wird, ein Babybegrüßungsgeld in Höhe von 50,00 Euro erhalten soll.
Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil vom Zeitpunkt der Geburt bis sechs
Monate danach, seinen Hauptwohnsitz in Bad Doberan hat.
Die Auszahlung erfolgt bis zum sechsten Monat nach der Geburt.