01.04.2025 - 5.1 Vorläufiger Verzicht eines Beschlusses zur komm...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Dethloff erläutert die BV. Herr Scheil befürwortet das Anliegen der BV. Herr Arenz informiert, dass die Wärmeplanung bis 2028 erfolgen muss. Wenn die Stadt Bad Doberan diese jedoch deutlich früher erstellt, wirkt sich dies positiv auf die Förderung aus. Eine frühzeitige Wärmeplanung bedeutet nicht, dass die Umsetzung ebenfalls früher als gesetzlich notwendig erfolgen muss. Erst mit dem Verabschieden der entsprechenden Satzung durch die SVV wird die Umsetzung verbindlich. Die Planung und die tatsächliche Umsetzung sind somit zweierlei Dinge.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung beschließt, den finalen Beschluss einer kommunalen Wärme-planung und die Gebietsausweisung zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen nicht in 2025 zu fassen sondern ins 1. Halbjahr 2028 zu verschieben.

 

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Anlagen zur Vorlage