10.04.2025 - 7.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 10.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Roggelin sagt, dass geplant war, die Reels zu erneuern. Dies wurde nicht umgesetzt, weil keine Fördermittel bewilligt wurden.
Herr Arenz sagt, dass dringend ein B-Plan auf das Gelände gelegt werden muss.
Herr Scheiner findet das Angebot der Bernsteinreiter nicht ansprechend.
Frau Schneider erinnert an die Entscheidung aus vorangegangenen Sitzungen. Es wurde klargestellt, dass Galopprennen nicht mehr möglich sind, weil die Investitionen in die Herstellung der Bahn zu teuer wären.
Herr Dr. Kleine fragt, was passiert, wenn der Vertrag ausläuft. Geht die Halle ins Eigentum der Stadt über oder wird zurückgebaut? Herr Arenz bestätigt, dass ein Rückbau erfolgen würde.
Herr Scheiner sagt, es muss für die Zukunft etwas gebaut werden das Sinn macht.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 – Teil 2 für die Pferderennbahn in Bad Doberan. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 – Teil 2 wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten: durch die Landesstraße L12
- im Südosten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Südwesten: in Richtung Vorder Bollhagen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Nordwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und durch Flächen des Parkplatzes (Grenze des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 42 – Teil 1)
Die Abgrenzung des Plangebietes ist als Anlage beigefügt.
2. Die Planungsziele bestehen im Folgenden:
- planungsrechtliche Vorbereitung der dauerhaften Nutzung der Pferderennbahn für Einrichtungen der Infrastruktur, für touristische Einrichtungen mit zugehörigen Haupt- und Nebenanlagen,
- Vorbereitung von Veranstaltungsflächen und zugehöriger baulicher Infrastruktur. Hierzu gehören maßgeblich Einrichtungen der Gastronomie, Spielplatzflächen, Infrastrukturgebäude und Flächen für Veranstaltungen.
- Erhalt des Charakters der Galopprennbahn als älteste Galopprennbahn auf dem europäischen Kontinent (Festland)
- Die Wiederherstellung der historischen Anlage zur Ermöglichung der Durchführung von Traditionsveranstaltungen.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf die Zielsetzungen anzupassen und im Parallelverfahren zu ändern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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908,4 kB
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2
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1.013,1 kB
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3
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248,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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