06.05.2025 - 4.1 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

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Wortprotokoll

Herr Fourmont schlägt vor, jeden einzelnen Punkt zu behandeln und abzustimmen. Er fragt, ob es Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge gibt.

Herr Rachowe legt 8 Ergänzungen von Herrn Großmann vor.

Zuerst werden die Punkte aus der Beschlussvorlage besprochen und anschließend die neuen Punkte von Herrn Großmann.

Herr Arenz sagt, dass mehr Punkte in die BV aufgenommen wurden. Die Ausschüsse und die SVV sollen darüber beraten und entscheiden.

 

Teilbereich 1: bei der Sommerrodelbahn für Schule und Erweiterung Sommerrodelbahn

Dieser Bereich ist derzeit grün. Eine B-Plan Änderung ist bereits in Planung und eine Anpassung an aktuelle Vorhaben ist vorgesehen.

Herr Strauß sagt, dass der F-Plan an das bestehende B-Plan-Verfahren angepasst werden soll.

Die Betreiber der Sommerrodelbahn möchten einen Abenteuerspielplatz errichten.

Es handelt sich um eine Gemeindebedarfsfläche, die als Schulhoffläche und als Überflutungsfläche genutzt werden soll. Die Fläche bleibt unversiegelt.

 

Diese Änderung findet einvernehmliche Zustimmung.

 

Teilbereich 2: Pferderennbahn südlich der Landesstraße L 012

Der F-Plan soll an den bestehenden B-Plan angepasst werden.

Herr Strauß möchte, dass der Bezug zu konkreten Nutzern entfernt wird.

 

Diese Änderung findet einvernehmliche Zustimmung.

 

Teilbereich 3: Zwischen Kläranlage und Gewerbegebiet Walkenhagen

Der B-Plan 1 soll mit dem B-Plan 43 für Gewerbe überplant werden. Der Teilbereich Gewerbe und der ZVK sollen Baurecht erhalten. Hierfür wurden Flächen erworben. Der ZVK möchte hier z. B. ein Sozialgebäude errichten.

 

Diese Änderung findet einvernehmliche Zustimmung.

 

Teilbereich 4: Vorder Bollhagen Nord – für die Zufahrtsstraße

Dieser Punkt soll aus dem Plan entfernt werden. Zurzeit ist keine Entwicklung geplant, sodass auch keine Entlastungsstraße benötigt wird.

 

Diese Änderung findet einvernehmliche Zustimmung.

 

Teilbereich 5: Vorder Bollhagen Süd

Diese Änderung findet einvernehmliche Zustimmung.

 

Teilbereich 6: Bereich am Drümpel in zentraler Ortslage

Die Darstellung in der Anlage der Beschlussvorlage erscheint irreführend. Hier soll der Waldbereich erhalten bleiben (statt Wohnen). Die Wegebeziehung zwischen Parken und Bahnhof ist von sehr hoher Priorität. Die Errichtung einer Skateranlage an dieser Stelle wird nicht weiterverfolgt, wohl aber der Bau eines Parkhauses auf der Fläche des Drümpel-Parkplatzes. Die Errichtung einer Sportanlage, z. B. Basketballkorb ist vorstellbar.

 

Diese Änderung findet einvernehmliche Zustimmung.

 

Teilbereich 7: Südlich der B 105, Areal Jahnweg

Die ehemalige Fläche der Kleingartenanlage soll nun Wohngebiet werden. Hierfür wird der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 47 vorbereitet. Darin muss auch die Zuwegung geklärt werden.

 

Diese Änderung findet einvernehmliche Zustimmung.

 

Teilbereich 8: Flächen des ehemaligen Moorbades

Der ursprüngliche Plan ein Hotel auf dem Gelände zu bauen, wird nicht mehr verfolgt. Die Forst hat eine Waldumwandlung in Aussicht gestellt, wenn eine Wohnbebauung stattfindet. Der Investor stellt seine Planungsabsichten im nächsten Ausschuss vor. Dann erfolgt eine Anpassung im F-Plan.

 

Diese Änderung findet einvernehmliche Zustimmung.

 

Teilbereich 9: Bereich zwischen Ortsumgehungsstraße am östlichen Ortsausgang Richtung Warnemünde

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder ist für die Beibehaltung der Fläche für den Bau eines Schwimmbades bzw. die Verwendung für regenerative Energien gemäß dem Vorschlag der Beschlussvorlage.

 

Diese Änderung findet einvernehmliche Zustimmung.

 

Teilbereich 10: gewerbliche Ansiedlung nördlich der Kläranlage und nordöstlich der Umgehungsstraße

Die Fläche erscheint einerseits sehr schützenswert. Weitere Flächenversiegelungen sind nicht gewünscht. An dieser Stelle ist aufgrund der zu erwartenden Bodenverhältnisse und der Höhenlage mit erschwerten Bedingungen für Bauten zu rechnen.

 

Die Ausschussmitglieder sind mit dem Änderungsvorschlag nicht einverstanden und stimmen einvernehmlich für eine Entfernung des Punktes aus dem F-Plan.

 

Teilbereich 11: Wohnbebauungen am Stülower Weg südwestliche Stülower Weges am Ortsausgang Richtung Stülow

Diese Fläche ist mit Garagenruinen bebaut. Der Eigentümer ist nicht bereit zu verkaufen.

 

Der Ausschuss stimmt einvernehmlich für die Entfernung des Punktes aus dem F-Plan.

 

Teilbereich 12: Flächen am südwestlichen Ortseingang von Heiligendamm

Dieses Gebiet soll für die Wohnbebauung erhalten bleiben.

 

Diese Änderung findet einvernehmliche Zustimmung.

 

Teilbereich 13: regenerative Energie am Thünenhof, alternativ Fläche für Schwimmbad

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder ist für die Beibehaltung der Fläche für den Bau eines Schwimmbades bzw. die Verwendung für regenerative Energien.

 

Diese Änderung findet einvernehmliche Zustimmung.

 

Teilbereich 14: regenerative Energien am Heizhaus in Heiligendamm

Der Ausschuss stimmt einvernehmlich für die Nutzung dieser Fläche für regenerative Energien.

 

Teilbereich 15: Wohnen in Heiligendamm (B-Plan Nr. 18)

Herr Krüger erklärt sich für Befangen und enthält sich der Diskussion und der Abstimmung.

 

Die Nutzung des Gebietes ist weder für Ferienwohnungen noch für Zweitwohnungen erwünscht. Die Nutzung ist im B-Plan festgelegt.

 

Es gibt eine mehrheitliche Zustimmung für die Nutzung als Wohngebiet.

 

Herr Rachowe stellt nun die eingereichten Vorschläge von Herrn Großmann vor.

 

  1. Wohnflächen Am Buchenberg Teilbereich 16

Der Eigentümer möchte die bestehenden Gebäude umbauen. Dies kann gestattet werden, da es sich um kleinteilige Änderungen handelt. Es darf keine Bebauung bis zur B 105 geben. Die Nutzung als allgemeines Wohngebiet soll in den Plan aufgenommen werden. Die Flurstücke sind benannt (siehe Anlage 1).

 

Diese Änderung findet einvernehmliche Zustimmung.

 

  1. Mögliche Gewerbeflächen in Althof

In diesem Gebiet sind Gewerbeflächen im Bestand. Es ist kein Ausbau geplant. Eine Ausweisung als Gewerbefläche kann erhebliche Verkehre mit sich ziehen.

 

Dieser Vorschlag wird einvernehmlich abgelehnt.

 

  1. Sondergebiet Tinyhäuser an der Kleingartenanlage am Schmarlteich

Es ist keine Ausweisung für den Bau mit Tinyhäusern gewünscht. Die Gartenanlagen dort werden als schützenswert betrachtet.

 

Der Vorschlag wird einvernehmlich abgelehnt.

 

  1. Sondergebiet regenerative Energie zur Überdachung Saisonparkplatz Heiligendamm

Die Fläche liegt im LSG und darf nicht versiegelt werden. Es dürfen dort auch keine Photovoltaikanlagen gebaut werden.

 

Der Ausschuss stimmt einvernehmlich gegen diesen Vorschlag.

 

  1. Sondergebiet regenerative Energie (PV-Anlage) an der Bahnstrecke Althof

Die Fläche würde sich für die Errichtung einer Photovoltaikanlage anbieten. Die Fläche gehört nicht der Stadt. Daher soll sie nicht in den FNP aufgenommen werden.

Die Verwaltung wird gebeten, einen Kontakt zu dem Eigentümer und Pächter herzustellen, um die Vertragsverhältnisse zu prüfen.

 

  1. Grünfläche hinter Kollbruchweg – Ausweis als Moorfläche

Dieser Vorschlag wird vom Ausschuss abgelehnt. Die jetzige Nutzung ist in Ordnung. Der aktuelle Zustand als Biotop soll erhalten bleiben.

 

  1. Sondergebiet regenerative Energie – 2 Windkraftanlagen

Nach Prüfung des Amtes für Raumordnung sind für Bad Doberan keine Flächen für Windenergie ausgewiesen.

Der Ausschuss lehnt diesen Vorschlag einvernehmlich ab.

 

  1. Bereich Pension Fuchsberg – Ausweis als WA (allgemeines Wohngebiet)

Herr Arenz wird gebeten, mit der Inhaberin der Pension über deren Pläne in Bezug auf Bebauung bzw. Erweiterung zu sprechen.

 

Der öffentliche Teil der Sitzung wird um 20:22 Uhr geschlossen.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan fasst den Beschluss über die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Doberan im Zusammenhang mit der Vorbereitung von verbindlichen Bauleitplanungen für Teilbereiche.

 

  1. Die Plangebiete sind dem Übersichtsplan zu entnehmen und werden im Folgenden benannt:
  • Teilbereich 1: bei der Sommerrodelbahn für Schule und Erweiterung Sommerrodelbahn
  • Teilberiech 2: Pferderennbahn südlich der Landesstraße L 012
  • Teilbereich 3: Zwischen Kläranlage und Gewerbegebiet Walkenhagen
  • Teilbereich 4: Vorder Bollhagen Nord - für die Zufahrtsstraße
  • Teilbereich 5: Vorder Bollhagen Süd
  • Teilbereich 6: Bereich am Drümpel in zentraler Ortslage
  • Teilbereich 7: Südlich der B 105, Areal Jahnweg
  • Teilbereich 8: Flächen des ehemaligen Moorbades
  • Teilbereich 9: Bereich zwischen Ortsumgehungsstraße am östlichen Ortsausgang Richtung Warnemünde
  • Teilbereich 10: gewerbliche Ansiedlung nördlich der Kläranlage und nordöstlich der Umgehungsstraße
  • Teilbereich 11: Wohnbebauungen am Stülower Weg südwestlich Stülower Weges am Ortsausgang Richtung Stülow
  • Teilbereich 12: Flächen am südwestlichen Ortseingang von Heiligendamm
  • Teilbereich 13: regenerative Energie am Thünenhof, alternativ Fläche für Schwimmbad
  • Teilbereich 14: regenerative Energien am Heizhaus in Heiligendamm
  • Teilbereich 15: Wohnen in Heiligendamm (B-Plan Nr. 18)
  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung der verbindlichen Bauleitplanungen. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der verbindlichen Bauleitplanung ist im Laufe des Aufstellungsverfahrens herzustellen. Die Auswirkungen der Änderungen der Teilbereiche in Bezug auf städtebauliche und Umweltbelange sind darzustellen.

Im Zusammenhang mit wohnbaulichen Entwicklungen wird ein Gesamtkonzept zur Wohnbauflächenentwicklung unter Berücksichtigung der kapazitiven Betrachtung des ISEK und der Überprüfung der zur Verfügung stehenden Flächen in der Stadt Bad Doberan, in Heiligendamm und in Vorder Bollhagen erstellt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit der Erstellung eines Umweltberichtes und des zugehörigen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

o d e r:

... haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage