05.09.2022 - 5.2 Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschäd...

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Wortprotokoll

Herr Matthews erläutert die BV.

Herr Scheil äußert seine Ablehnung zu dieser BV. Er betont, dass es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handle und ein Eid geleistet wurde.

Frau Lubetzki und Herr Vanhauer sprechen sich für eine Aufwandsentschädigung aus.

Herr Roggelin fragt, wie die Arbeitsgruppe auf die 500 € Aufwandsentschädigung gekommen sei.

Herr Matthews erläutert, dass bei Teilnahme von mind. 10 Einsätzen pro Kalenderjahr, dass Mitglied einen Anspruch auf weitere 10 € pro Einsatz hat. Dazu zählen auch Reservedienste. Diese 10 € kommen zu den 300 € dazu. Es können jedoch maximal 500 € Aufwandsentschädigung gewährt werden.

Herr Beyer und Herr Roggelin fragen, ob sich an anderen Feuerwehren orientiert wurde.

Herr Matthews erklärt, dass andere Gemeinden ebenfalls Aufwandsentschädigungen zahlen.

Inbegriffen sind z. B. der zeitliche Aufwand, Waschgeld und Benzin usw.

Es wurde sich in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Bad Doberans, auf diese Pauschale geeinigt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt die „Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Doberan“.

Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

2

0

 

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Anlagen zur Vorlage