08.11.2022 - 5.4 Städtebauliche Erneuerung in Bad Doberan "Altst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Di., 08.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Deborah Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kamrath erläutert die einzelnen Phasen der Straßensanierung. Im südlichen Bereich des Sanierungsgebietes sind noch Straßen offen. Im kommenden Jahr sind Anträge für Lindenstraße, Tempelberg, Bergstraße und Dr. Leber-Str. geplant. Die Zusagen sind noch offen. Die Straße „Am Kamp“ ist auch sanierungsbedürftig. Hierfür ist ein Antrag gestellt. Deren Bewilligung ist noch offen. Die Klosterstraße ist ggf. auch ein Fall für diese Förderung. Dieses könne mit dem Ministerium besprochen werden. Dieses kann zum Abschluss der Sanierung des Wirtschaftsgebäudes erfolgen.
Herr Krüger fragt, ob die in der Anlage genannten Summen den Haushalt der Stadt belasten. Herr Kamrath antwortet, dass dies dem Haushalt „Sondervermögen“ zugeordnet wird.
Herr Krüger fragt, ob die Sanierung des Schmarlteiches in das Programm aufgenommen werden kann. Herr Kamrath verneint dies. Herr Arenz erläutert, dass die Sanierung des Schmarlteiches in den städtischen Haushalt eingestellt ist.
Um 18:39 Uhr erscheint Herr Strahlmann zur Sitzung. Damit sind nun 9 Ausschussmitglieder vertreten.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt,
- dass die Gemeinde für das Programmjahr 2023 Städtebauförderungsmittel i.H. v. 2.836.000,00 € beantragt.
- das beigefügte Maßnahmenprogramm 2022/2023 (Anlage 1 Seite 1 bis 8)
- die Prioritätenliste der konkreten Einzelmaßnahmen in Form einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge (Anlage 3)
- die in 2023 fällig werdenden Förderungsmittel
318.750,00 € Programm 2020 (Eigenanteil LZ 106.250,00 €)
369.000,00 € Programm 2021 (Eigenanteil LZ 123.000,00 €)
663.750,00 € Programm 2022 (Eigenanteil LZ 221.250,00 €)
- Für den voraussichtlich abruffähigen Anteil des zum Programmjahr 2023 angemeldeten Mittelbedarfs in Höhe von 141.801,00 € (Eigenmittel 47.267,00 €) werden die Fördermittel in den Haushalt aufgenommen und die Eigenmittel bereitgestellt.
- Insgesamt werden somit 1.493.301,00 € (Eigenanteil 497.767,00 €) in den Haushalt 2023 aufgenommen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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