31.03.2022 - 5.1 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klink nimmt Bezug auf seinen Änderungsantrag und meint, dass aufgrund einer allgemeinen Erhöhung der Lebenshaltungskosten von einer Anhebung der Hebesätze abzusehen ist. Dies sollte erst in zwei Jahren eingeplant werden.

 

Frau Lex fragt, ob die Stadt die zu erwartenden Mehr- oder Mindereinnahmen im Vorfeld berechnet hat und ist gegen eine Erhöhung.

 

Herr Arenz antwortet, dass in den Ausschüssen darüber intensiv gesprochen wurde und die Erhöhungen kalkuliert wurden.

 

Frau Lubetzki gibt zu bedenken, dass die Rücklagen der Stadt fast aufgebraucht sind.

 

Abstimmungsergebnis zu Änderungsantrag KUSS:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

 

7

8

7

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz-Satzung der Stadt Bad Doberan) zum 01.01.2022 in der anliegenden Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

6

6

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1017&TOLFDNR=23792&selfaction=print