30.03.2022 - 5.1 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

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Wortprotokoll

Frau Mai erläutert die BV.

Herr Dr. Kleine beantragt die Befristung der Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B bis zum 31.12.2024.

Herr Roggelin spricht sich gegen eine Befristung der Hebesätze aus. Seiner Meinung nach sollte die Gewerbesteuer erhöht werden.

Frau Brandt kritisiert, dass die Steuern jetzt erhöht werden sollen, wo doch alle Lebenshaltungskosten, z. B. Strom und Gas, steigen.

Herr Klink ist gegen eine Erhöhung und spricht eine Rüge an die Landesregierung aus. Es müsse ein Schreiben an die Landesregierung erstellt werden, in dem ein Widerspruch deutlich gemacht wird.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz-Satzung der Stadt Bad Doberan) zum 01.01.2022 in der anliegenden Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

2

1

 

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Anlagen zur Vorlage