07.03.2022 - 9.1 Wahl der Schiedspersonen für die Schiedsstelle ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoffmeister verliest die BV und bittet den anwesenden Herrn Poschmann sich kurz vorzustellen.

 

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Beschluss:

 

Auf Grundlage des § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz – SchStG M-V vom 13. September 1990, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 598), wählt die Stadtvertreterversammlung

 

Herrn Thomas Brüdgam

 

zur Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Bad Doberan sowie

 

Herrn Stephan Poschmann

 

zur stellvertretenden Schiedsperson der Stadt Bad Doberan für fünf Jahre.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

0

0

 

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