07.03.2022 - 9.6 Bebauungsplan Nr. 45 der Stadt Bad Doberan ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Mo., 07.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Großmann stellt folgenden Änderungsantrag:
1.1
Für das Sondergebiet Landwirtschaft, das nicht Bestandteil des B-Planes 45 ist, aber durch diesen ausgelöst, bzw. der Auslöser des B-Planes 45 ist, ist bedingend im städtebaulichen Vertrag zum B-Plan 45, ein gesonderter Städtebaulicher Vertrag fest zu setzen.
(Dafür Entfall Punkt 6. der BV 129-21).
1.2
Flächentausche aus und in das LSG sind gem. Begründung zur 4. Änderung des F-Planes mit Flächen des B-19 „Golfareal“, mit entsprechender Freigabe dieser aus dem B-Plan 19 durch Teilaufhebung durchzuführen.
1.3
Bis zur Rechtskraft des B 45 soll der § 33 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben vor Rechtskraft des B-Planes“ möglichst positiv Anwendung finden, so die Vorhaben den Planungszielen des B-Planes entsprechen und dies durch die SV Vorhaben bestätigt wird.
Frau Ohde stellt einen Ergänzungsantrag wie folgt:
Unter Punkt 6 wird am Satzende hinter „…gesonderten städtebaulichen Vertrag vereinbaren.“ Folgendes ergänzt:
In diesem sollen der Umfang von im B-Plan-45-Gebiet vorzunehmenden Flächenentsiegelungen sowie deren zeitliche Umsetzung festgeschrieben werden. Weiterhin sollen Festlegungen zur Höhenentwicklung im Sondergebiet LW getroffen werden, um einen unverbauten Blick von der Umgehungsstraße in die freie Landschaft zu gewährleisten.
Frau Hoffmeister lässt über die Änderungsanträge abstimmen.
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag der AMU:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
12 |
3 |
6 |
Abstimmungsergebnis zum Ergänzungsantrag des Bürgerbundes:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
12 |
4 |
5 |
Die Ergänzung von Frau Ohde wird dem Punkt 1.1 des Beschlussvorschlages hinzugefügt.
Beschluss:
- Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt für das südlich von Kühlungsborner und Doberaner Landweg liegende Gutshofareal in Vorder Bollhagen den Bebauungsplan Nr.45 aufzustellen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 18 ha und wird begrenzt durch vorhandene Wohnbebauung an Kühlungsborner und Doberaner Landweg im Norden sowie Acker- und Weideflächen im Osten, Süden und Westen
siehe Anlagen
1.1
Für das Sondergebiet Landwirtschaft, das nicht Bestandteil des B-Planes 45 ist, aber durch diesen ausgelöst, bzw. der Auslöser des B-Planes 45 ist, ist bedingend im städtebaulichen Vertrag zum B-Plan 45, ein gesonderter Städtebaulicher Vertrag fest zu setzen.
In diesem sollen der Umfang von im B-Plan-45-Gebiet vorzunehmenden Flächenentsiegelungen sowie deren zeitliche Umsetzung festgeschrieben werden. Weiterhin sollen Festlegungen zur Höhenentwicklung im Sondergebiet LW getroffen werden, um einen unverbauten Blick von der Umgehungsstraße in die freie Landschaft zu gewährleisten.
1.2
Flächentausche aus und in das LSG sind gem. Begründung zur 4. Änderung des F-Planes mit Flächen des B-19 „Golfareal“, mit entsprechender Freigabe dieser aus dem B-Plan 19 durch Teilaufhebung durchzuführen.
1.3
Bis zur Rechtskraft des B 45 soll der § 33 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben vor Rechtskraft des B-Planes“ möglichst positiv Anwendung finden, so die Vorhaben den Planungszielen des B-Planes entsprechen und dies durch die SV Vorhaben bestätigt wird.
- Planungsziele
- Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets (§ 11 BauNVO) mit der Zweck-bestimmung Tourismus und eines Dorfgebietes (§ 5a BauNVO)
- Schaffung von Baurecht für eine Mischung aus Dauerwohnen und Ferienwohnen mit Gastronomie, Kultureinrichtungen, Wellness- und Konferenzmöglichkeiten.
- Schaffung von Baurecht für gutshofbezogene Nutzungen wie Verwaltung und Direktvermarktung, Eigenproduktion sowie Lager- und Stallflächen.
- Prüfung auf Beeinträchtigungen von eventuellen Emissionen landwirtschaftlicher Nutzungen
- Erarbeitung eines Konzeptes für den landwirtschaftlichen Verkehr unter dem Aspekt einer Lärmminimierung mit Betrachtung des gesamten Ortes
- Festlegung von Bedarf, Art und Umfang der Sanierung von Altlastenverdachtsflächen
- Erarbeitung von Lösungskonzepten zur Verträglichkeit der Art der Nutzungen in Bezug auf die Ansprüche des Trinkwasserschutzgebiets Zone II.
- Festlegung des Umgangs mit anfallendem Niederschlagswasser
- Beibehaltung des grundsätzlich offen zugänglichen Charakters des Gutshofes mit einem öffentlichen Fuß- und Radweg, der an den Weg nach Steffenshagen anschließt. Die öffentliche Zugänglichkeit soll vereinbart und festgeschrieben werden.
- Prüfung und Erarbeitung planerischer Vorgaben zur Förderung alternativer Energiekonzepte
- Das Plangebiet liegt in der Trinkwasserschutzzone II. Die besonderen Anforderungen, die sich daraus ergeben, sind in der Planung zu berücksichtigen. Es ist ein Konzept für den Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser zu erarbeiten
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der die Übernahme sämtlicher mit dem Verfahren verbundenen Planungskosten, Kosten für erforderliche Gutachten sowie Erschließungskosten durch den Vorhabenträger regelt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
- Vor Beginn des förmlichen Verfahrens ist die landesplanerische Stellungnahme einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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454,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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8,4 MB
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