26.04.2021 - 25 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 25
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Mo., 26.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 “Erweiterung Wohngebiet “Kammerhof“, begrenzt
im Nordosten: |
durch die Randstraße, |
im Südosten: |
durch das Wohngebiet Kammerhof (Bebauungsplan Nr. 11), |
im Südwesten: |
durch die Dammchaussee und |
im Nordwesten: |
durch die Einmündung der Dammchaussee in die Randstraße |
hat die Stadtvertreterversammlung mit dem in der Anlage 1 zu diesem Beschluss dargestellten Ergebnis geprüft. Die Anlage mit der Begründung dazu ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss, in Kenntnis zu setzen.
Die Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen.
Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 “Erweiterung Wohngebiet Kammerhof“, zwischen der Randstraße im Nordosten, dem Wohngebiet Kammerhof (Bebauungsplan Nr. 11) im Südosten, der Dammchaussee im Südwesten und der Einmündung der Dammchaussee in die Randstraße im Nordwesten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen (Anlage 2).
Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.