23.08.2021 - 5.3 Antrag Inkommunalisierung gemeindefreier Wasser...

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Wortprotokoll

 

Herr Arenz teilt mit, dass der betreffende Bereich durch die Inkommunalisierung in den Besitz der Stadt Bad Doberan übergeht. Dadurch ist sichergestellt, dass die Stadt, für den Fall von z. B. Instandhaltungsmaßnahmen, ohne weitere Genehmigung Arbeiten in diesem Bereich durchführen darf.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt, beim Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern die Inkommunalisierung gemeindefreier Wasserflächen (Gebietsänderung) für den Bereich um den barrierefreien Strandzugang mit Einstiegshilfe in die Ostsee gemäß § 1 Abs. 3 Wasserstraßengesetz (WaStrG) nachträglich zu beantragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=918&TOLFDNR=22152&selfaction=print