24.08.2021 - 5.3 Verbot von Schottergärten

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Wortprotokoll

 

Herr Großmann berichtet, dass Schottergärten erlaubt sind, sofern sie versiegelungsfrei sind. Die Änderung sämtlicher Bebauungspläne wäre nicht zu bewältigen, aus Kosten- und Zeitgründen. Eine solche Regelung müsste direkt mit den Eigentümern besprochen oder über die Zeitung publik gemacht werden. Auch gibt es bereits Regelungen dazu in einigen B-Plänen in Bad Doberan.

 

Herr Prof. Dr. Römhild befürwortet persönliche Gespräche.

 

Herr Firzlaff spricht sich für die Regelung bei künftigen B-Plänen aus.

 

Herrn Klink wird einstimmig das Rederecht erteilt. Er erklärt, dass künftige B-Pläne gemeint sind. Herr Großmann regt eine diesbezügliche Änderung der Beschlussvorlage, nebst Definition von Schottergärten, an.

 

Herr Arenz spricht sich gegen Schottergärten aus, da es diesbezüglich auch um Insektenschutz geht.

 

Festgehalten wird unter den Ausschussmitgliedern eine einvernehmliche Ablehnung von Schotterflächen in Vorgärten. Problematisch ist es, eine sinnvolle Abgrenzung z.B. zu Kleinflächen zu finden. Der Einreicher wird gebeten, den Begriff „Schottergärten“ im weiteren Verlauf des Beschlussverfahrens zu konkretisieren.

 

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, in allen aktuellen B-Plänen das Anlegen von Schottergärten zu unterbinden.

 

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