24.08.2021 - 5.1 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 44 „Woh...

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Wortprotokoll

 

Herr Fourmont begrüßt als Gast Herrn Heynsen-Meisterlin und übergibt ihm das Wort.

 

Herr Heynsen-Meisterlin erläutert die Planung.

 

Herr Firzlaff weist auf die fehlende Zahl der Wohnungen in der Beschlussvorlage hin. Er möchte wissen, welche Art von Häusern entstehen sollen. Herr Heynsen-Meisterlin erwidert, dass ca. 50 Häuser entstehen sollen. Es ist noch unklar, ob eine Bebauung mit Einfamilien- oder Doppelhäusern geplant werden soll. Herr Firzlaff fragt, ob Parkplätze geplant sind. Herr Heynsen-Meisterlin teilt mit, dass Parkplätze im nördlichen Bereich vorgesehen sind.

 

Herr Firzlaff fragt, ob eine KiTa vorgesehen ist. Herr Heynsen-Meisterlin verneint dies.

 

Herr Grammann stellt fest, dass die Größe des Ortes sich fast vervierfacht. Seiner Meinung nach, sollte kein neuer Wohnraum in und um Bad Doberan geschaffen werden. Der dadurch entstehende Tourismus sei nicht erforderlich. Es entstehe Verkehr, der zusätzlich durch Bad Doberan fließt. Er regt eine Änderung des Flächennutzungsplans an, statt die Aufstellung von Bebauungsplänen.

 

Herr Krüger steht den Plänen offen gegenüber und spricht sich für eine Bürgerbeteiligung aus.

 

Herr Prof. Dr. Römhild ist gegen die Überschreitung der Grenzen des Flächennutzungsplanes. Herr Heynsen-Meisterlin wirft ein, dass Ackerflächen in Ausgleichsflächen umgewidmet werden sollen.

 

Herr Strahlmann lehnt die Schaffung so vieler weiterer Einfamilien- und Doppelhäuser u. a. wegen Flächenversiegelung ab. Er möchte in den B-Plan als Auflage die Schaffung von Mehrfamilienhäusern aufnehmen. Herr Strahlmann möchte wissen, warum im südlichen Teil keine Wohnbebauung vorgesehen ist. Herr Arenz fordert die Schaffung von sozialem Wohnungsbau. Es könnten 70 Wohneinheiten geschaffen werden. Herr Heynsen-Meisterlin erklärt, dass im südlichen Bereich Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind. Die Flächen müssen jedoch erst entsiegelt werden. Von der WIG sind bereits Mehrfamilienhäuser vorhanden. Herr Arenz erklärt, dass es sich nicht um Sozialwohnungen handelt. Diese müssen in die Planung aufgenommen werden. Konkrete Vorstellungen sollen im Ausschuss vorgestellt werden.

 

Herr Großmann meint, es müsse zunächst über die Aufstellung des B-Planes entschieden werden. Er regt eine GRZ von 0,25 an. Auf den Ausbau des Dachgeschosses sollte verzichtet werden.

 

Herr Firzlaff befürwortet ausschließlich den Bau von Doppel- und Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäusern und bittet um Aufnahme in den B-Plan. Es entsteht daraufhin Einvernehmlichkeit unter den Ausschussmitgliedern, dass der starke Wunsch nach Mehrfamilienhäusern an Stelle von Einfamilienhäusern besteht.

 

Herr Heynsen-Meisterlin erläutert, dass im nördlichen Bereich ein Dorfcharakter geschaffen werden soll, Die Gebäude werden nicht gleich aussehen, jedoch zueinander ähnlich. So ist es auch in der weißen Siedlung in Nienhagen (Dies ist kein Hinweis auf die Gestaltung der Häuser).

 

Herr Prof. Dr. Römhild spricht sich dafür aus, dass die Wegebeziehung im südlichen Bereich öffentlich bleiben soll. Auch dieses ist einvernehmlicher Wunsch der Ausschussmitglieder. Herr Heynsen-Meisterlin bestätigt, dass es kontraproduktiv wäre, die Flächen zu sperren. Er schließt es damit aus.

 

Herr Krüger bittet darum, dem Planer das Protokoll der heutigen Sitzung zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Großmann weist darauf hin, dass die Kostenklärung vor Verfahrensbeginn zu erfolgen hat. Hierzu wird ausgeführt, dass sämtliche Kosten durch die Gesellschaft getragen werden.

 

Die Ausschussmitglieder erwarten eine frühzeitige Einbeziehung der Bewohner Vorder-Bollhagens. Die geplanten Umgestaltungen stellen einen massiven Eingriff in die Umwelt der Einwohner dar.

 

Herr Heynsen-Meisterlin bestätigt die Bereitschaft zur Schließung eines städtebaulichen Vertrages zur Sicherung der gegenseitigen Vorstellungen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt für den nordöstlich des Kühlungsborner bzw. des Doberaner Landweges gelegenen Bereich des Ortsteils Vorder Bollhagen, den Bebauungsplan Nr. 44 „Wohngebiet Norddorf Vorder Bollhagen“ aufzustellen.

 

  1. Plangebietsbegrenzung

-          im Nordosten vom Geltungsbereich des B-Planes Nr. 35 und von landwirtschaftlicher Nutzfläche  

-          im Südosten von landwirtschaftlicher Nutzfläche und privaten Wohngrundstücken am Doberaner Landweg

-          im Nordwesten von landwirtschaftlicher Nutz- und Sonderfläche

-          im Südwesten von landwirtschaftlicher Nutzfläche und privaten Wohngrundstücken am Kühlungsborner Landweg

Die Planbereichsgrenzen sind der Übersicht zu entnehmen (siehe Anlagen).

 

  1. Angestrebte Planungsziele

-          Schaffung von Planungsrecht für eine dem Charakter des Ortes entsprechende

Arrondierung durch bauliche Verdichtung und Ergänzung mit Wohngebäuden bis zu Wohnungen und maximal 2 Vollgeschossen

-          Berücksichtigung und Integration der Bestandsgebäude der WIG in das städtebauliche Konzept in enger Abstimmung mit der WIG

-          Schaffung eines begrünten Ortsrandes in Form einer ca.10 bis 15 m breiten Heckenpflanzung als Ausgleich des Eingriffs und Übergang zum Landschaftsschutzgebiet (LSG Kühlung)

-          Schaffung bzw. Verbesserung der verkehrlichen und versorgungstechnischen

Infrastruktur zur Erschließung bereits vorhandener und ergänzender innerer und

randnaher Quartiere

-          Festlegung von ortsüblichen Grundstücksgrößen mit einer der ländlichen Lage

angepassten GRZ

-          Prüfung und Benennung von städtebaulichen Missständen und deren Beseitigung

-          Prüfung auf Altlastenflächen und deren Beseitigung (siehe F-Plan Verfahren)

-          Berücksichtigung der wasserrechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben aus dem Verfahren zur F-Planung

-          Standortprüfung und gegebenenfalls Errichtung von zusätzlichen Spielplätzen für Kleinkinder

-          Prüfung und Erarbeitung planerischer Vorgaben zur Förderung alternativer Energiekonzepte

-          Erstellung eines Regenwasserentsorgungskonzeptes

 

  1.                                                                                                                                                                                                                                                                                  Grundlage für das planungsrechtliche Verfahren bildet das städtebauliche Konzept von 2020 für den Ortsteil Vorder Bollhagen (siehe Anhang). Insgesamt sollen, je nach Größe, ca. 60 WE entstehen.

 

  1. Der Bebauungsplan (B-Plan) soll im zweistufigen Regelverfahren incl. einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs.1 BauGB z.B. durch eine Bürgerversammlung sicherzustellen. Vor Beginn des förmlichen Verfahrens ist die landesplanerische Stellungnahme einzuholen.

 

  1. Planungskosten

-          Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren wie:

-          Planungskosten

-          Fachgutachten

-          Besondere Leistungen (Beschlüsse, Ausschüsse...)

-          Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

-          Erschließung

 werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

  1. Im Laufe des Verfahrens ist hierzu, möglichst frühzeitig, ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

1

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=919&TOLFDNR=21930&selfaction=print