08.09.2021 - 6.9 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 44 „Woh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 08.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Herr Arenz erläutert die Änderungen in den Beschlussvorlagen 089/21 und 090/21. Er weist darauf hin, dass der Vorhabenträger mit dieser Änderung eventuell nicht länger an der Umsetzung festhält.
Herr Polzin weist darauf hin, dass die Beschlussvorlagen in den Ausschüssen behandelt wurden. Über sozialen Wohnungsbau und die Erreichbarkeit wurde gesprochen. Es wurden jedoch keine Anträge gestellt und den Beschlussvorlagen in der Ursprungsform zugestimmt.
Herr Arenz weist darauf hin, dass er, als Einreicher, die BV jederzeit ändern kann.
Herr Roggelin ist der Meinung, dass erheblicher Änderungsbedarf besteht. Die Beschlussvorlage spiegelt nicht das öffentliche Interesse wider, sondern nur Privatinteressen. Er setzt auf Nachverdichtung. Änderungsanträge folgen. Herr Roggelin weist darauf hin, dass die Infrastruktur nicht mitgewachsen ist. Dies blieb in der BV unberücksichtigt. Herr Roggelin bittet den Einreicher, die BV zu ändern. Auf Seite 3, 1. Absatz steht, dass der Bauausschuss das Konzept bestätigt hat. Dies vermittelt den Eindruck, dass die SVV dem Konzept zugestimmt hätte. Dem ist nicht so. Der Satz ist zu streichen. Die Verwaltung wird dies prüfen.
Herr Roggelin weist darauf hin, dass eine frühzeitige Bürgerbeteiligung sinnvoll ist, nicht erst im Rahmen der Auslegung.
Herr Polzin merkt an, dass die Infrastruktur nicht für sozialen Wohnungsbau ausgelegt ist. Die Erreichbarkeit und die Versorgung sind begrenzt. Herr Polzin weist darauf hin, dass ein B-Planverfahren ein offenes Verfahren ist, d. h. das Ergebnis ist offen.
Herr Schwanbeck findet den Plan ziemlich detailliert. Zwei öffentliche Beteiligungsverfahren folgen. Änderungen sind während des laufenden Verfahrens jederzeit möglich.
Herr Klink will keine Siedlung wie in Börgerende. Er regt an, eine Lärmschutzwand zu bauen. Er weist des Weiteren auf fehlende KiTa- und Schulplätze hin.
Frau Ohde berichtet, dass es Tenor der Stadtvertretung war, dass keine neuen B-Pläne mehr für Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern beschlossen werden. Dies war so für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen. Hier sollen große Wohnbauflächen über die Grenzen des F-Plans hinaus entstehen. Sie verliest einen Auszug aus der 4. Änderung des Flächennutzungsplans. In diesem Zusammenhang zeigt sie eine Übersichtskarte und erläutert die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes. Die Plangebietsgrenzen sind zu klären.
Herr Arenz sieht erheblichen Änderungsbedarf und wird die Beschlussvorlage nicht in die SVV am 28.09.2021 einbringen. Er bittet die Stadtvertreter ihre Änderungsvorschläge einzubringen.
Herr Arenz beantragt das Rederecht für Herrn Heynsen-Meisterlin. Dies wird mit 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung erteilt.
Herr Heynsen-Meisterlin berichtet, dass im Bau- und Wirtschaftsausschuss eine rege Debatte stattgefunden hat. Alle offenen Fragen wurden geklärt. Der Bauausschuss hat der BV bei einer Gegenstimme zugestimmt. Der Wirtschaftsausschuss hat einstimmig zugestimmt. Er bedauert es sehr, dass er das Vorhaben nicht im Hauptausschuss präsentieren darf. Er hätte hier Aufklärung leisten können. Herr Heynsen-Meisterlin merkt an, dass der soziale Wohnungsbau in Deutschlang in der jetzigen Förderungsform nicht mehr rentabel und umsetzbar ist. Er bezieht sich auf den B-Plan 40. Dort war ebenfalls sozialer Wohnungsbau angedacht, der nun nicht mehr umgesetzt wird. Er spricht von einer Ungleichbehandlung. Herr Heynsen-Meisterlin berichtet weiter, dass er den Kontakt zu den Bürgern gesucht hat und diese wünschen sich zwei Dinge: Der Dorfcharakter soll erhalten bleiben und sie wollen keinen weiteren Wohnungsbau. Es gibt bereits Spannungen mit den Mietern der 5 Blöcke der WIG. Herr Heynsen-Meisterlin bietet an, die Planung in der SVV vorzustellen.
Herr Arenz bekräftigt noch einmal, dass er die BV nicht in die nächste SVV einbringen wird, da noch Klärungsbedarf besteht. Die Vorlage soll im nächsten Bauausschuss intensiv besprochen werden. Änderungsanträge und Anregungen können gerne bei der Verwaltung eingereicht werden.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt für den nordöstlich des Kühlungsborner bzw. des Doberaner Landweges gelegenen Bereich des Ortsteils Vorder Bollhagen, den Bebauungsplan Nr. 44 „Wohngebiet Norddorf Vorder Bollhagen“ aufzustellen.
- Plangebietsbegrenzung
- im Nordosten vom Geltungsbereich des B-Planes Nr. 35 und von landwirtschaftlicher Nutzfläche
- im Südosten von landwirtschaftlicher Nutzfläche und privaten Wohngrundstücken am Doberaner Landweg
- im Nordwesten von landwirtschaftlicher Nutz- und Sonderfläche
- im Südwesten von landwirtschaftlicher Nutzfläche und privaten Wohngrundstücken am Kühlungsborner Landweg
Die Planbereichsgrenzen sind der Übersicht zu entnehmen (siehe Anlagen).
- Angestrebte Planungsziele
- Schaffung von Planungsrecht für eine dem Charakter des Ortes entsprechende Arrondierung durch bauliche Verdichtung und Ergänzung mit Wohngebäuden bis zu 2 Wohnungen und maximal 2 Vollgeschossen
- In einem Bereich von mindestens 20 % des Geltungsbereiches des B-Planes, sind (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 und 8 BauGB) nur Gebäude zulässig, in welchen Wohnungen mit Mitteln des Sozialen Wohnungsbau gefördert werden könnten.
- Berücksichtigung und Integration der Bestandsgebäude der WIG in das städtebauliche Konzept in enger Abstimmung mit der WIG
- Schaffung eines begrünten Ortsrandes in Form einer ca.10 bis 15 m breiten Heckenpflanzung als Ausgleich des Eingriffs und Übergang zum Landschaftsschutzgebiet (LSG Kühlung)
- Schaffung bzw. Verbesserung der verkehrlichen und versorgungstechnischen Infrastruktur zur Erschließung bereits vorhandener und ergänzender innerer und randnaher Quartiere
- Festlegung von ortsüblichen Grundstücksgrößen mit einer der ländlichen Lage angepassten GRZ
- Prüfung und Benennung von städtebaulichen Missständen und deren Beseitigung
- Prüfung auf Altlastenflächen und deren Beseitigung (siehe F-Plan Verfahren)
- Berücksichtigung der wasserrechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben aus dem Verfahren zur F-Planung
- Standortprüfung und gegebenenfalls Errichtung von zusätzlichen Spielplätzen für Kleinkinder
- Prüfung und Erarbeitung planerischer Vorgaben zur Förderung alternativer Energiekonzepte
- Erstellung eines Regenwasserentsorgungskonzeptes
- Grundlage für das planungsrechtliche Verfahren bildet das städtebauliche Konzept von 2020 für den Ortsteil Vorder Bollhagen (siehe Anhang). Insgesamt sollen, je nach Größe, ca. 60 WE entstehen.
- Der Bebauungsplan (B-Plan) soll im zweistufigen Regelverfahren incl. einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs.1 BauGB z.B. durch eine Bürgerversammlung sicherzustellen. Vor Beginn des förmlichen Verfahrens ist die landesplanerische Stellungnahme einzuholen.
- Planungskosten
- Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren wie:
- Planungskosten
- Fachgutachten
- Besondere Leistungen (Beschlüsse, Ausschüsse...)
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Erschließung
werden vom Vorhabenträger übernommen.
- Im Laufe des Verfahrens ist hierzu, möglichst frühzeitig, ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.