28.09.2021 - 7.8 Verbot von Schottergärten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Klink erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Schellin weist darauf hin, dass in einigen B-Plänen, z.B. B-Plan Nr. 12 und 13, Schottergärten bereits verboten sind. Er möchte wissen, was mit diesen bestehenden B-Plänen passiert, wenn die Stadtvertretung das Verbot für zukünftige B-Pläne beschließt. Er fragt sich, ob bereits bestehende Schottergärten in B-Plan-Gebieten, in denen sie bereits untersagt sind, durch diesen Beschluss legalisiert werden.

 

Herr Arenz merkt an, dass die Verwaltung nicht in der Lage ist, sämtliche Vorgärten rückwirkend zu kontrollieren. Er weist auf ein Versäumnis der Ostsee-Wohnpark GmbH betreffend den B-Plan Nr. 12 hin.

 

Herr Dr. Kleine wirft ein, dass man Vergangenes und Zukünftiges rechtlich trennen muss.

 

Herr Arenz erläutert, dass die Verwaltung bei zukünftigen B-Plänen, wie auch schon im neuen Wohngebiet an der Nienhäger Chaussee geschehen, Anwohnerversammlungen durchführen, und die Bauherren über ihre Rechte und Pflichten aufklären wird.

 

Frau Ohde regt den Versand von Hinweisschreiben an.

 

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Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, durch Festsetzungen in allen neuen B-Plänen die Anlage von begrünten und wasseraufnahmefähigen Flächen auf nicht überbauten Grundstücksbereichen umzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

4

2

 

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