28.09.2021 - 7.14 Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.14
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Di., 28.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Frau Ohde erläutert die Beschlussvorlage. Sie weist darauf hin, dass für das Baufeld 2 im B-Plan Nr. 25 die Festsetzung der Gebäudehöhen versäumt wurde. Mit diesem Beschluss, soll dies nachgeholt werden.
Frau Brandt merkt an, dass die Beschlussvorlage rechtzeitig genug für die Stadtvertreterversammlung eingereicht wurde, jedoch nicht für die Ausschüsse. Sie beantragt, die Beschlussvorlage in die Ausschüsse zurückzuverweisen. Kosten und Nutzen der B-Plan-Änderung sind zu hinterfragen.
Herr Großmann weist darauf hin, dass Höhenlinien Pflichtangaben sind. Die Änderung kann im vereinfachten Verfahren, ohne hohe Kosten, erfolgen.
Frau Brandt hält an ihrem Verweisungsantrag fest.
Herr Roggelin lässt über den Antrag abstimmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, für den Bebauungsplan Nr. 25 für die Sondergebiete Hotel, Thalassozentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm, begrenzt im Norden durch die Nordseite der Promenade am Strand, im Osten durch die Ostgrenze der Seedeichstraße, den Graben östlich vom Golfteich, im Süden durch die Südseite der Kühlungsborner Straße bis zur Orangerie und im Westen durch die westliche Grenze der Promenade und die östliche Gebäudekante des Kurhauses bis zur Orangerie, eine 5. Änderung durchzuführen.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Festsetzungen von maximal zulässigen Gebäudehöhen (First bzw. Oberkante) in Metern über Gelände sowie über HN, Festsetzung von maximal zulässigen Geländehöhen als Bezug in Metern über HN für Neubauten im Baugebiet 2 (Hotel und Wohnresidenz)
- Prüfung der Festlegungen zu maximalen Gebäudehöhen im Baugebiet 3 (Thalassozentrum)
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, soll das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplans nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden.
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 wird gemäß § 13 Absatz 2 abgesehen.
Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird die Öffentlichkeit in Form der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 beteiligt und von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB innerhalb angemessener Frist eingeholt.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzugeben (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).