26.10.2021 - 5.6 Städtebauliche Erneuerung in ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 26.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
Wortprotokoll
Herr Klink fragt, warum die Baumaßnahmen in der Waldstraße immer wieder verschoben werden. Her Arenz erläutert, dass dies nicht der Fall ist und die Planungen sich im Zeitrahmen befinden. Die Baumaßnahme soll im Frühjahr 2022 beginnen.
Herr Klink findet, dass es zu viele Einbahnstraßen gibt.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt,
- dass die Gemeinde für das Programmjahr 2022 Städtebauförderungsmittel i.H. v. 2.724.000,00 € beantragt.
- das beigefügte Maßnahmenprogramm 2021/2022 (Anlage 1 Seite 1 bis 8)
- die Prioritätenliste der konkreten Einzelmaßnahmen in Form einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge (Anlage 3)
- die in 2022 fällig werdenden Förderungsmittel
273.750,00 € Programm 2018 (Eigenanteil D 54.750,00 €)
382.500,00 € Programm 2020 (Eigenanteil LZ 127.500,00 €)
307.500,00 € Programm 2021 (Eigenanteil LZ 102.500,00 €)
- Für den voraussichtlich abruffähigen Anteil des zum Programmjahr 2022 angemeldeten Mittelbedarfs in Höhe von 136.200,00 € (Eigenmittel 45.400,00 €) werden die Fördermittel in den Haushalt aufgenommen und die Eigenmittel bereitgestellt.
- Insgesamt werden somit 1.099.950,00 € (Eigenanteil 330.150,00 €) in den Haushalt 2022 aufgenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,2 MB
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