25.01.2022 - 6.1 Priorisierung bei der Vergabe/Reservierung von ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 25.01.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
Wortprotokoll
Herr Großmann erläutert kurz die Beschlussvorlage.
Herr Krüger möchte wissen, ob die Interessenten bereits darüber informiert wurden. Herr Arenz erwidert, dass der B-Plan mit sämtlichen nötigen Informationen noch bekannt gemacht wird. Damit einher geht auch die Information über die Vergabekriterien. Die Verwaltung wertet die Bewerbungen nach Eingang aus. Die Priorisierung ist nicht bindend sondern eher als Hinweis zu werten. Die Stadtvertretung entscheidet abschließend über die Vergabe der Grundstücke.
Herr Firzlaff weist darauf hin, dass es kleinere Abweichungen bei den Baugrenzen im beigefügten Lageplan gibt.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt, dass die Stadtverwaltung verbindliche Reservierungen von Grundstücken im B-Plan 40 an Bedingungen knüpft (Anlage 1) und im Sinne der Planungshoheit durch ein öffentliches Bewerbungsverfahren eine Vorbewertung vornimmt. Diese ist den Ausschüssen und der SVV nach Erstellung zur abschließenden Bewertung bzw. Entscheidung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5,8 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
91,1 kB
|